Mitarbeiter bei Katastropheneinsatz verletzt! Was nun?

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Arbeiter Schlamm Katastropheneinsatz

Josef L. ist Chef einer Consultingfirma mit insgesamt 12 Angestellten. Einige Mitarbeiter und auch Herr L. sind in ihrer Freizeit freiwillig bei der Feuerwehr tätig. Als eine Mure zehn Häuser seines Dorfes bedroht, stellt Herr L. all seine Dienstnehmer von der Arbeit frei, die bei dem Katastropheneinsatz helfen wollen.

D.A.S. Firmen-Rechtsschutz sichert auch Dienstnehmer ab

Bei Sicherungsarbeiten wird einer der Mitarbeiter von einer Baggerschaufel leicht am Kopf verletzt, da der Baggerfahrer die Schaufel ohne Überprüfung des Umfeldes zur Seite schwenkt. Die Haftpflichtversicherung des Baggerunternehmens weigert sich, das zustehende Schmerzensgeld zu bezahlen. Herr L. hat für sein Unternehmen den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz abgeschlossen, mit dem auch seine Dienstnehmer bei Katastropheneinsätzen versichert sind.

Sein Mitarbeiter kann somit auf die Expertise der D.A.S. Top-Juristen zurückgreifen, die sich im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® mit der Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.

Unter Drohung, einen spezialisierten D.A.S. Partneranwalt einzuschalten, lenkt die Haftpflichtversicherung ein und übernimmt das Schmerzensgeld für den verletzten Mitarbeiter. Ein Gerichtsprozess oder Anwalt waren nicht nötig.

Umfassender Schutz bei Katastropheneinsätzen

Mit dem D.A.S. Firmen-Rechtsschutz sind die Firma von Herrn L., seine Dienstnehmer, seine Familie sowie sein Privatbereich abgesichert.
Der Versicherungsschutz für Mitarbeiter umfasst einen Lenker-, Schadenersatz-, Straf- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz und besteht auch bei Katastropheneinsätzen im Inland.

Privatkunden haben die Katastropheneinsatzdeckung im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat inkludiert.