Lampe bei Lieferung beschädigt! Was nun?

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Paket Lieferung Unterschrift

Marion R. ist mit ihrem Mann kürzlich in ein neues Haus gezogen. Für ihren Garten hat sich das Ehepaar eine Außenstehlampe im Internet bestellt.

Nach ein paar Tagen klingelt der Paketlieferant und bringt die Lampe vorbei. Voller Vorfreude öffnete Marion R. das Paket. Aber schon beim ersten Blick sieht sie, dass der Lampenschirm aus Glas einen großen Sprung hatte. Der Schaden muss beim Transport passiert sein.

D.A.S. eigene Juristen nutzen außergerichtliche
D.A.S. Direkthilfe®


Zum Glück ist Frau R. Kundin bei der D.A.S. Rechtsschutz AG. Um zu erfahren, wie sie jetzt am besten vorgehen soll, wendet sie sich an das D.A.S. RechtsService unter 0800 386 300. Einer der D.A.S. eigenen Juristen übernimmt den Fall. Im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® setzt er ein Schreiben an die Transportfirma auf. Darin fordert er, dass der entstandene Schaden bezahlt wird.

Die Transportfirma willigt ein und bezahlt Frau R. die Kosten einer neuen Lampe.

Die D.A.S. Kundin hat sich mit ihrem Rechtsproblem nicht selbst herumschlagen müssen, das haben die D.A.S. Juristen für sie übernommen. Und der Einsatz der D.A.S. Direkthilfe® war für sie kostenlos.  

Nicht immer werden Anwalt und Gericht benötigt

Gerichtsverfahren sind oft langwierig, teuer und nervenaufreibend. Umso besser also, dass die D.A.S. für ihre Kunden auch mit der D.A.S. Direkthilfe® vorgeht. Ganz ohne Anwalt und Gericht.

Im Fall von Frau R. hat ein Schreiben der D.A.S. Juristen genügt, um die Transportfirma zur Einsicht zu bringen. Hätte sich das Unternehmen aber nicht kooperativ gezeigt, so hätte Frau R. auf ein Netzwerk aus rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälten zurückgreifen können.