KFZ-Versicherung will nicht zahlen! Was nun?

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Frau telefoniert nach Autounfall

Sonja W. ist sehr viel mit ihrem Auto unterwegs. Um im Falle eines Schadens möglichst gut abgesichert zu sein, hat sie sich für eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt entschieden.
 
Eines Tages ist sie mit ihrem Auto in einen Unfall verwickelt. Zum Glück gibt es keine Verletzten, aber ihr KFZ hat einen Totalschaden. Frau W. geht davon aus, dass ihre Autoversicherung den vollen Schaden übernehmen wird. Umso überraschter ist sie, als sich der Versicherungsreferent bei ihr meldet und ihr mitteilt, dass sie einen Selbstbehalt zu bezahlen hat. 

D.A.S. Direkthilfe® als außergerichtliche Lösung

Sonja W. ist sehr verärgert und wendet sich an die D.A.S. Rechtsschutz AG. Die erfahrenen Juristen machen sich sofort an die Arbeit. Im Zuge der außergerichtlichen D.A.S. Direkthilfe® setzen sie ein Schreiben an die Autoversicherung auf. Darin fordern sie, dass der Schaden in voller Höhe bezahlt wird. Sollte sich die Versicherung weiterhin weigern, würde die D.A.S. einen ihrer Partneranwälte mit dem Fall beauftragen. Das Schreiben wirkt und die Autoversicherung bezahlt Frau W. die volle Summe. 

D.A.S. Rechtsschutz AG sorgt dafür, dass ihre Kunden zu ihrem Recht kommen

Die D.A.S. ist nur den Interessen ihrer Kunden verpflichtet. Sie sorgt dafür, dass ihre Kunden zu ihrem Recht kommen und geht dafür auch gegen andere Versicherungen vor. In diesem Fall war es wirklich gut, dass Frau W. durch ihren Fahrzeug-Rechtsschutz inklusive Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz umfassend geschützt war. So konnte sie bei der Auseinandersetzung mit ihrer Versicherung auf die Hilfe der D.A.S. Juristen zählen. 

Zusätzlich hat sie von der D.A.S. Direkthilfe® profitiert und sich dadurch den Gang zum Anwalt oder vor Gericht erspart.