Fliesen schlecht gelegt! Was nun?

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Handwerker Wasserwaage

Sabrina F. ist selbstständige Buchhalterin und möchte ihr Bad renovieren lassen. Sie engagiert dafür einen Fliesenleger. Die Arbeiten laufen nach Plan, aber bei der Endkontrolle entdeckt Frau F., dass einige Fliesen locker sitzen und auch die Oberfläche nicht ganz plan ist.
Der Fliesenleger meint, dass das normal sei und dass es im Haus von Frau F. nicht anders möglich war. Er sieht nicht ein, dass Fehler zu beheben sind.

D.A.S. Direkthilfe® ohne Anwalt und Gericht

Gut, dass Frau F. bei der D.A.S. versichert ist. Unter 0800 386 300 erreicht sie die kompetenten Juristen vom D.A.S. RechtsService. Diese helfen ihr rasch weiter. Im Zuge der außergerichtlichen Konfliktlösung, der D.A.S. Direkthilfe®, setzen die Rechtsexperten ein Schreiben an den Fliesenleger auf, in dem sie ihn dazu auffordern, die Fehler zu beheben. Andernfalls würde ein spezialisierter D.A.S. Partneranwalt eingeschaltet werden.

Die D.A.S. Direkthilfe® zeigt schnell Wirkung. Der Fliesenleger meldet sich bei Frau F., entschuldigt sich und verspricht, die Fehler so rasch als möglich zu beheben. Und siehe da: Innerhalb von zwei Wochen werden alle Mängel behoben. Frau F. kann ab jetzt ihre neue Wellnessoase so richtig genießen und freut sich darüber, dass ihr die D.A.S. verlässlich geholfen hat.

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich

Als Firmenkundin profitiert Frau F. von ihrem Profi-Rechtsschutz sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich.
Für den Privatbereich enthält der Profi-Rechtsschutz auch den Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz, welcher bei Vertragsstreitigkeiten hilft. Abgesichert sind außerdem Auseinandersetzungen mit Versicherungen.