Falsch im Ausland geparkt! Was nun?

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Direkthilfe Rechtsschutz

Gregor F. und seine Familie machen Sommerurlaub in Kroatien. Beim Besuch der Innenstadt hält Herr F. mit seinem Auto auf einem Privatparkplatz. Als die Familie zu ihrem Auto zurückkommt, steckt eine Zahlungsaufforderung hinter dem Scheibenwischer. Und das obwohl Herr F. ein Parkticket gelöst hat.

D.A.S. Direkthilfe® als außergerichtliche Konfliktlösung

Herr F. sieht nicht ein, warum er die Parkstrafe bezahlen soll und wendet sich an die D.A.S. Rechtsschutz AG. Die erfahrenen Juristen setzen im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® ein Schreiben an den Parkplatzbetreiber auf und senden diesem die Kopie des Parktickets. Bei der Überprüfung des Falls wird vom Parkplatzbetreiber festgestellt, dass die Strafe zu Unrecht ausgestellt wurde.

Kostenlose RechtsService-Leistungen für D.A.S. Kunden

Für Herrn F. hat es sich ausgezahlt, durch den D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium abgesichert zu sein. So wie allen D.A.S. Kunden steht auch ihm die D.A.S. Direkthilfe® kostenlos zur Verfügung. Mit dieser können Rechtsprobleme ohne Anwalt und Gericht gelöst werden. Das spart Zeit, Geld und Nerven.

Falls doch einmal ein Anwalt nötig sein sollte, steht D.A.S. Kunden ein Netzwerk aus rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälten in ganz Österreich zur Verfügung.