Durch Spendenorganisation belästigt! Was nun?

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Hände in Geldtascherl

In der Vorweihnachtszeit hat Linda S. Herz bewiesen und gleich für drei soziale Organisationen gespendet. Aber leider hat ihre Großzügigkeit negative Auswirkungen. Denn plötzlich melden sich zahlreiche andere Organisationen bei ihr, die auch auf Spenden hoffen. Scheinbar hat jemand ihren Namen und ihre Adresse an andere Institutionen und auch unseriöse Vereine weitergegeben. 

D.A.S. RechtsService hilft bei Löschungsbegehren

Frau S. will sich diese Belästigungen nicht länger gefallen lassen und wendet sich an die D.A.S. Rechtsschutz AG. Die Juristen des D.A.S. RechtsService erklären Frau S., dass sie mit einem formlosen, schriftlichen Schreiben an die jeweiligen Organisationen um Löschung ihrer Daten ersuchen kann. 
Die D.A.S. Kundin erstellt das Schreiben und schickt es an die betroffenen Organisationen. Leider hilft diese Maßnahme nichts und Frau S. erhält weitere unzulässige Spendenaufrufe. 
Nun helfen die D.A.S. Juristen weiter und intervenieren im Rahmen der D.A.S. Direkthilfe® bei den Spendenorganisationen. Das Einschreiten der D.A.S. zeigt Wirkung und Frau S. erhält keinerlei Spendenaufrufe mehr. 

Daten-Rechtsschutz für alle Probleme rund um Datensicherheit

Dank ihrer rechtlichen Absicherung konnte der D.A.S. Kundin rasch und unkompliziert geholfen werden. Als Privatkundin hatte Frau S. den Daten-Rechtsschutz bereits in der Basisabsicherung – dem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat – inkludiert. Firmenkunden profitieren mit dem D.A.S. Profi-Rechtsschutz davon.

Mit dem Daten-Rechtsschutz werden Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechte gegen private Datenverarbeiter durchgesetzt.