Durch herabfallenden Dachziegel verletzt! Was nun?

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Dachziegel

Eines Tages, als Janusch R. gerade auf dem Weg in die Arbeit ist, fällt ihm ein lockerer Dachziegel von einem Einfamilienhaus auf den Kopf. Zum Glück ist das Haus nicht besonders hoch, sodass Herr R. mit einer Platzwunde und einer leichten Gehirnerschütterung davonkommt.
Nach einem eintägigen Spitalsaufenthalt wird er nach Hause entlassen. Gegen den Hausbesitzer wird Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet.

D.A.S. übernimmt Kosten für außergerichtlichen Vergleich

Herr R. wendet sich an die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG, welche ihm dazu raten, eine Schadenersatzforderung zu stellen. Um mit der gegnerischen Partei in Kontakt zu treten und die Verhandlungen zu führen, wird einer der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte eingeschaltet.

Die Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers erklärt sich dazu bereit, die Schadenersatzforderung zu bezahlen und schlägt eine außergerichtliche Einigung vor. Herr R. ist mit dem Vorschlag einverstanden, da er sich den Gang vor Gericht ersparen möchte.  

Die D.A.S. übernimmt die Kosten der Vertretung durch den D.A.S. Partneranwalt.

D.A.S. Schadenersatz-Rechtsschutz bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden

In seinem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat hat Herr R. auch den Schadenersatz-Rechtsschutz inkludiert. Dieser dient zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Für Firmenkunden ist der Schadenersatz-Rechtsschutz ebenfalls bereits in der
Basisabsicherung – dem D.A.S. Profi-Rechtsschutz – enthalten.