Des Schmuggels bezichtigt! Was nun?

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Steuer-Rechtsschutz

Da Naomi H. in der Steiermark direkt neben der slowenischen Grenze wohnt, bietet es sich an, ab und zu in das Nachbarland zu fahren. Als sie eines Tages in Slowenien ist, sieht sie einen Straßenhändler, der Handtaschen verkauft. Frau H. ergattert für sich, ihre Schwester und ihre Mutter insgesamt fünf Taschen. Auf dem Rückweg wird sie von der Polizei aufgehalten. Die Polizisten finden die Taschen und stellen fest, dass darin „Made in Bosnia“ steht. Frau H. wird vorgeworfen, die Ware nach Österreich geschmuggelt zu haben.

Verfahrenskosten können rasch einige tausend Euro betragen

Ein Monat später wird Frau H. ein Strafbescheid zugestellt, in dem sie des Schmuggels bezichtigt wird. Sie ruft sofort bei der D.A.S. unter 0800 386 300 an. Die D.A.S. Juristen erklären ihr, dass es sinnvoll ist, einen spezialisierten Partneranwalt einzuschalten.
Im Finanzstrafverfahren kann der Partneranwalt glaubwürdig erläutern, dass Frau H. regelmäßig nach Slowenien fährt und keinesfalls Schmugglerin ist. Die Richterin glaubt den Ausführungen des Anwalts und zieht den Strafbescheid zurück.
Die Anwalts- und Verfahrenskosten in Höhe von 3.000 Euro übernimmt die D.A.S.

Steuer-Rechtsschutz für Steuer-, Zoll und sonstiges Abgaberecht

Mit dem Steuer-Rechtsschutz werden die rechtlichen Interessen im Bereich des Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgaberechts vor dem Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof wahrgenommen.
Auch für die Verteidigung in Finanzstrafverfahren besteht Versicherungsschutz.

Frau H. hat den Steuer-Rechtsschutz in ihrem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat enthalten.
Firmenkunden haben den Steuer- und Ermittlungs-Rechtsschutz in ihrem Profi-Rechtsschutz inkludiert.