Auto in Waschanlage beschädigt! Was nun?

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Waschanlage Auto

Um den Lack und die Karosserie ihres Autos zu schützen, fährt Daniela P. regelmäßig in die Waschstraße. Nach dem letzten Besuch dort entdeckt sie zwei lange Kratzer an ihrer linken Autotür. Als sie den Tankstellenbesitzer, der die Waschstraße betreibt, damit konfrontiert, unterstellt ihr dieser, dass die Kratzer bereits vor der Autowäsche vorhanden waren.
Frau P. weiß nicht mehr weiter und wendet sich daher an die Experten der D.A.S. Rechtsschutz AG.

Lösung von Rechtsproblemen ohne Gericht und Anwalt

Die D.A.S. Juristen schlagen Frau P. vor, mittels D.A.S. Direkthilfe® den Waschstraßenbetreiber schriftlich dazu aufzufordern, für den entstandenen Schaden aufzukommen. So würde sich Frau P. den Gang zum Anwalt bzw. vor Gericht ersparen. Falls die D.A.S. Direkthilfe® nichts nützt, würde ein Anwalt eingeschaltet werden.
Frau P. ist einverstanden. Die Juristen setzen das Schreiben auf und versenden es. Schon kurz darauf meldet sich der Betreiber der Waschstraße und lenkt ein. Er ist bereit, für die Reparatur der Autotür aufzukommen.

VerkehrsWelt zum Schutz Ihres Fahrzeugs

Privatkunden der D.A.S. können zusätzlich zum D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat als Basisabsicherung auch noch die ArbeitsWelt, WohnWelt, FamilienWelt und VerkehrsWelt wählen. Die VerkehrsWelt enthält unter anderem den Fahrzeug-Rechtsschutz inklusive KFZ-Schadenersatz-Rechtsschutz.
Durch die Wahl der VerkehrsWelt war Frau P. auch in diesem Fall optimal abgesichert. Für sie entstanden keinerlei Kosten. Für Firmenkunden ist der KFZ-Schadenersatz-Rechtsschutz im Produktbaustein „Fahrzeug-Rechtsschutz“ enthalten.