Auf nassem Boden ausgerutscht! Was nun?

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Bodenreinigung Geschäft

Florian M. geht regelmäßig in den nahegelegenen Supermarkt einkaufen. Einer der dort beschäftigten Angestellten hat beim Bodenreinigen vergessen, das überschüssige Wasser aufzuwischen. Herr M. übersieht die Lacke und rutscht aus. Er kommt zu Sturz und bricht sich das Handgelenk.

Im Spital wird ein komplizierter Bruch festgestellt, der sogar operiert werden muss. Um die Funktionstüchtigkeit des Gelenks wieder voll herzustellen, raten ihm die Ärzte, auf mehrwöchige Reha zu gehen. Für Herrn M., der selbstständiger Tischler ist, eine Katastrophe.

D.A.S. Partneranwalt stellt Antrag vor Gericht

Herr M. wendet sich nach der Operation an die Rechtsexperten der D.A.S. Rechtsschutz AG. Diese raten ihm dazu, Schadensersatz und eine Entschädigung für seinen Verdienstentgang zu fordern. Einer der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte wird damit beauftragt, die Klage bei Gericht einzubringen.

Dank der Erfahrung des Anwalts bekommt Herr M. tatsächlich die gewünschte Schmerzensgeldsumme und eine Ausgleichszahlung für den Verdienstentgang für die Zeit der Reha zugesprochen. Kosten entstehen Herrn M. keine.

Schadenersatz-Rechtsschutz bereits in Basisabsicherung enthalten

Herr M. ist als Firmenkunde durch den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz optimal abgesichert. Der Schadenersatz-Rechtsschutz ist bereits in der Basisabsicherung, dem Profi-Rechtsschutz, inkludiert.

Für Privatkunden ist der Schadenersatz-Rechtsschutz ebenfalls in der Basisabsicherung, dem Start-Rechtsschutz Privat, enthalten.