Arbeitgeber verbietet gesetzliche Elternteilzeit! Was nun?

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Rechtsschutz Arbeitswelt

Otto K. ist seit zwei Jahren Vater eines Buben. Nachdem seine Frau die ersten beiden Jahre in Karenz war, würde er sich gerne mehr um seine Familie kümmern. Er hat vor, die ihm gesetzlich zustehende Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen. Sein Arbeitgeber stimmt aber einer Arbeitszeitreduktion nicht zu.

Auch der Versuch, mit dem Chef eine einvernehmliche Lösung zu finden, scheitert. Herr K. wendet sich daher an die D.A.S. Rechtsschutz AG, bei der er durch den D.A.S.
Privat-Rechtsschutz Premium umfassend abgesichert ist.

D.A.S. Direkthilfe® für Konfliktlösung ohne Gericht

Die D.A.S. eigenen Juristen sehen sich seinen Fall genau an und beraten Herrn K. ausführlich. Sie bieten dem jungen Familienvater die außergerichtliche Lösung mittels D.A.S. Direkthilfe® an. Damit ist der D.A.S. Kunde einverstanden.

Die Rechtsexperten nehmen schriftlich Kontakt zum Arbeitgeber auf und teilen diesem mit, dass Herr K. alle Voraussetzungen für die Elternteilzeit erfüllt und daher die Arbeitszeit wie von ihm angekündigt reduzieren wird.

Das Schreiben wirkt! Denn kurz darauf können sich der Arbeitgeber und Herr K. auf eine für beide Seiten passende Lösung einigen.

ArbeitsWelt bei rechtlichen Konflikten am Arbeitsplatz

Gut, dass der D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium auch die ArbeitsWelt von Herrn K. absichert. So kann er sich bei allen rechtlichen Schwierigkeiten am Arbeitsplatz auf die Hilfe der D.A.S. Juristen verlassen.

Und mit der D.A.S. Direkthilfe® konnte das Problem rasch, unkompliziert und außergerichtlich gelöst werden.