Ärger mit dem Reiseveranstalter! Was nun?

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Mann Urlaub Sorgen

Margit R. und ihr Mann haben einen zweiwöchigen Urlaub in Griechenland über einen Reiseveranstalter gebucht. Aber als sie in ihrem Hotel ankommen sind sie entsetzt. Das Hotelzimmer ist viel kleiner als beschrieben; statt des Meerblicks, sieht man vom Hotelzimmer aus auf eine Mauer und den versprochenen Pool gibt es auch nicht.

D.A.S. RechtsService aus dem Ausland unter +43 1 386 300

Die Familie greift zum Telefon und kontaktiert das D.A.S. RechtsService unter +43 1 386 300. Die Juristen raten, alles ganz genau zu dokumentieren und dann den Reiseveranstalter damit zu konfrontieren. Da der Reiseveranstalter aber nicht einlenkt, möchte Frau R. zurück nach Österreich fliegen. Auch hier zeigt sich das Unternehmen uneinsichtig, weshalb sich die Familie R. den Rückflug selbst organisieren muss.

Zurück in Österreich, wendet sich Familie R. erneut an die erfahrenen D.A.S. Juristen. Diese beauftragen einen D.A.S. Partneranwalt damit, Kosten für die Heimreise, den bereits bezahlten Urlaubsbetrag sowie einen Ersatz für die entgangenen Urlaubsfreuden geltend zu machen. Der Reiseveranstalter lenkt nach umfangreicher Korrespondenz tatsächlich ein und die Familie R. bekommt den geforderten Betrag überwiesen.

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz hilft auch bei Reisemängeln

In ihrem D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium hat die Familie R. auch den Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz inkludiert. Dieser umfasst alle geschlossenen Verträge, die den privaten Lebensbereich betreffen. Somit sind auch Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern versichert.

Für den Privatbereich von Firmenkunden ist der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz im Profi-Rechtsschutz enthalten.