Sozialversicherung erkennt Erwerbsunfähigkeitsrente nicht an!

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Arbeiter mit verletzter Hand Verband

Matthias L. ist hauptberuflicher Landwirt und betreibt eine Vieh- und Getreidewirtschaft in der Steiermark. Seine Landwirtschaft läuft gut, bis er sich bei einem Arbeitsunfall mit einer seiner Erntemaschinen schwer an der Hand verletzt. Nach mehreren Operationen und zwei Monaten im Spital, attestiert ihm sein Arzt eine Erwerbsunfähigkeit für mindestens ein Jahr. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern erkennt allerdings nur eine Dauer der Erwerbsunfähigkeit von 4 Monaten an weshalb die Erwerbsunfähigkeitspension abgelehnt wird.

D.A.S. eigene Juristen helfen bei Problemen mit Sozialversicherung
Herr L. ist verzweifelt und wendet sich an die D.A.S. Juristen im RechtsServiceZentrum Süd. Diese beauftragen einen der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte, welcher die Entscheidung der Sozialversicherungsanstalt gerichtlich bekämpft. Der D.A.S. Partneranwalt kann erreichen, dass die Erwerbsunfähigkeit dem ärztlichen Attest entsprechend anerkannt wird.

D.A.S. Landwirtschafts-Rechtsschutz inkludiert Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Gerade für Selbstständige kann ein krankheitsbedingter Arbeitsausfall weitreichende Konsequenzen haben. Zum Glück hat Matthias L. mit seinem D.A.S. Landwirtschafts-Rechtsschutz vorgesorgt. In diesem ist der Sozialversicherungs-Rechtsschutz enthalten. Damit hat Herr L. Anspruch auf Beratung durch einen der D.A.S. eigenen Top-Juristen. Zusätzlich wurde er durch einen auf Sozialversicherungsrecht spezialisierten D.A.S. Partneranwalt ohne Kostenrisiko vor Gericht vertreten.