Probleme mit dem Mietwagen! Was nun?

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Oldtimer

Walter H. ist Oldtimerfan. Zu seinem Geburtstag schenkt ihm seine Frau daher einen Gutschein für eine Fahrt mit einem seltenen Rolls Royce. Am Tag der Ausfahrt holen die beiden den Wagen von der Mietwagenfirma ab und starten ihren Tagesausflug in Richtung Niederösterreich. Bereits nach kurzer Zeit bemerken sie, dass Qualm aus dem Motorraum austritt. Als sie nach der Ursache suchen, fällt ihnen auf, dass der Kühlflüssigkeitsbehälter leer ist, was zu einem Überhitzen des Motors geführt hat.

Herr H. ruft die Mietwagenfirma an. Diese kommt zwar, um das Fahrzeug abzuschleppen, weigert sich aber, das bereits bezahlte Geld zurück zu überweisen.

D.A.S. Direkthilfe® als außergerichtliche Konfliktlösung

Verärgert wendet sich Herr H. an das D.A.S. RechtsService. Im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® verfasst der D.A.S. Jurist ein Schreiben, in welchem er die Mietwagenfirma dazu auffordert, die Mietgebühr zurück zu überweisen. Andernfalls würde Herrn H. ein spezialisierter D.A.S. Partneranwalt zur Seite gestellt werden.

Da die Mietwagenfirma ein kostspieliges Gerichtverfahren vermeiden möchte, lenkt sie ein und erstattet Herrn H. das Geld zurück.

Lenker-Vertrags-Rechtsschutz für Probleme mit Mietfahrzeugen

Herr H. hat in seinem Start-Rechtsschutz Privat den Lenker-Rechtsschutz inklusive
Lenker-Vertrags-Rechtsschutz enthalten. Der Lenker-Vertrags-Rechtsschutz hilft bei Vertragsstreitigkeiten mit fremden Fahrzeugen. Das können z. B. Probleme mit Verträgen von Mietfahrzeugen oder bei Reparaturen sein.

In diesem Fall hat bereits die D.A.S. Direkthilfe® als außergerichtliche Konfliktlösungsmethode ausgereicht, um ein Einlenken der Mietwagenfirma zu erreichen.