Kaufvertrag wird nicht erfüllt! Was nun?

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Mann Boot

Matthias G. möchte sich ein Motorboot kaufen, um mit seiner Frau Urlaub an der italienischen Adria zu machen. Er entscheidet sich für den Kauf bei einem Händler, der ihm von einem Freund empfohlen wurde. Der Kaufpreis wird sofort bezahlt und ein Liefertermin vereinbart. Doch der vereinbarte Termin wird nicht eingehalten.
 
D.A.S. Juristen helfen schnell und unkompliziert
Als bereits mehrere Wochen vergangen sind, reicht es Herrn G. und er wendet sich an die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG. Diese fordern den Verkäufer mittels D.A.S. Direkthilfe®schriftlich zur sofortigen Lieferung auf. Das Schreiben zeigt Wirkung und das Boot wird am nächsten Tag an Herrn G. übergeben. Als Herr G. das Boot inspiziert, fällt er aus allen Wolken. Es weist so viele Mängel auf, dass eine Nutzung vollkommen ausgeschlossen ist.
Die D.A.S. Juristen setzen erneut die D.A.S. Direkthilfe® ein. Diesmal fordern sie die Rückerstattung des Kaufpreises sowie der Stornokosten für die Miete eines Bootsanhängers, welche für die Fahrt nach Italien bereits bezahlt wurde. Der Händler willigt ein und nimmt das Boot zurück. Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt und Herr G. bekommt sowohl den Kaufpreis als auch die Kosten für den gemieteten Bootsanhänger zurück.
 
D.A.S. Direkthilfe® als außergerichtliche Konfliktlösung
Gerichtsverfahren sind meist langwierig und teuer. Umso besser, wenn rechtliche Probleme ohne Richter und Anwalt gelöst werden können. Genau für solche Fälle gibt es die D.A.S. Direkthilfe®, die außergerichtliche Konfliktlösungsmethode der D.A.S.
Diese ist für alle D.A.S. Kunden vollkommen kostenlos.