Fragen zum Pflichtpraktikum! Was nun?

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Mitversichert Rechtsschutz

Simone ist 18 Jahre alt und Schülerin einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe. Im Rahmen ihrer Ausbildung muss sie am Ende der dritten Oberstufe ein dreimonatiges Pflichtpraktikum absolvieren. Sie sucht lange nach einer passenden Stelle. Umso mehr freut sie sich, als sie ihren Arbeitsvertrag zur Vorabansicht per Mail übermittelt bekommt. Doch bereits nach dem ersten Blick darauf wird ihr klar, dass sie keine Ahnung von Arbeitsverträgen hat. Auch ihre Eltern können ihr diesbezüglich nicht weiterhelfen.
 
D.A.S. Rechtsberatung beantwortet Fragen rasch und unbürokratisch
Da Simones Eltern bei der D.A.S. versichert sind und sich Simone noch in Ausbildung befindet, kann sie sich mit all ihren Fragen an die Experten der D.A.S. Rechtsberatung wenden. Diese erklären ihr die unklaren Paragraphen des Arbeitsvertrags genau und können dadurch alle Unklarheiten beseitigen.
 
Mitversicherung von Kindern bis zum 27. Lebensjahr
Die Eltern von Simone sind durch den D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium versichert. Dieser schützt ihre ArbeitsWelt, WohnWelt, FamilienWelt und VerkehrsWelt. Da sich Simone noch in Ausbildung befindet, ist auch sie rechtlich in diesen Bereichen geschützt.
So wie Simone haben auch alle anderen D.A.S. Kunden die Möglichkeit, die D.A.S. Rechtsberatung bei Rechtsfragen kostenlos in Anspruch zu nehmen.