Auffahrunfall im Ausland! Was nun?

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Geschäftsmann hält sich nach Verkehrsunfall den Kopf

Sebastian O. fährt mit seinem Privatauto auf Urlaub nach Belgien. Seine Ehefrau ist bei der Reise auch dabei. Unterwegs werden die beiden völlig unschuldig in einen Unfall verwickelt. Ein nachkommender PKW rammt Herrn O.s Auto mit überhöhter Geschwindigkeit.

Der Unfallgegner bremst viel zu spät und schiebt den Wagen der Familie O. in die vor ihnen stehenden Fahrzeuge. Dabei wird Frau O. schwer verletzt. Am Auto entsteht ein Totalschaden. Die Haftpflichtversicherung des belgischen Autolenkers lehnt die Schadenersatzansprüche von Familie O. ab.

Verzweifelt wendet sich Sebastian O. an eine Juristin des RechtsService Ausland. Diese beauftragt einen spezialisierten Anwalt in Belgien mit der Angelegenheit.

Es kommt zu einem Gerichtsverfahren. Letztendlich gibt das belgische Gericht Herrn O. Recht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss den entstandenen Schaden am Fahrzeug sowie das Schmerzengeld für Fr. O. zahlen. 

Deshalb Rechtsschutz

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung sichert ihre Kunden auch im Ausland ab. Das RechtsService Ausland kann auf ein dichtes Anwaltsnetz in ganz Europa zugreifen.

Im Privat-Rechtsschutz mit Verkehrswelt ist auch der Fahrzeug-Rechtsschutz inkludiert. Familienmitglieder sind dabei mitversichert. Herr O. konnte seine Ansprüche im Ausland unkompliziert einklagen. Die Kosten dafür übernimmt die D.A.S.