
Über all diese Fragen klären die D.A.S. Juristen in diesem Beitrag zum Grünen Pass auf.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Grüne Pass?
- Wie entsteht ein Impfzertifikat?
- Wie entsteht ein Testzertifikat?
- Wie entsteht ein Genesungszertifikat?
- Wie kann der Grüne Pass abgerufen werden?
- Ist der Grüne Pass verpflichtend?
- Welche alternativen Nachweise gibt es zum Grünen Pass?
- Welche Daten werden beim Grünen Pass gespeichert?
- Ist der Grüne Pass datenschutzrechtskonform?
- Kann mit dem Grünen Pass wieder uneingeschränkt gereist werden?
- Wie wird der Grüne Pass kontrolliert?
- Wird der Grüne Pass auch nach der Pandemie zum Reisen benötigt?
Was ist der Grüne Pass?
Der Grüne Pass ist eine Anwendung, die Zertifikate über die 3-G-Nachweise enthält. Zu diesen Nachweisen zählt die Corona-Schutzimpfung (Impfzertifikat), ein aktuell gültiges negatives Testergebnis (Testzertifikat) oder eine Bestätigung über eine bereits durchgemachte Corona-Infektion (Genesungszertifikat). Diese Zertifikate enthalten einen EU-konformen QR-Code, der zur Überprüfung des Nachweises dient.
Wie kann der Grüne Pass abgerufen werden?
Über die Website https://www.gesundheit.gv.at/ hat man Zugriff zu seinem persönlichen Grünen Pass. Notwendige Voraussetzung zum Login ist allerdings eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte. Diese sollte daher rechtzeitig beantragt und eingerichtet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Grüne Pass auch stellvertretend für andere Personen (z.B. für die eigenen Kinder) online abgerufen werden.Ist der Grüne Pass verpflichtend?
Nein, die Nutzung des Grünen Passes ist nicht verpflichtend. Sie wird allerdings stark empfohlen aufgrund der einfacheren und schnelleren Kontrolle durch die prüfenden Stellen wie Hotels, Restaurants oder Kulturbetriebe. Vor allem beim Verreisen ins Ausland soll der Grüne Pass eine wesentliche Erleichterung bieten.
Welche Daten werden beim Grünen Pass gespeichert?
Je nachdem welche Zertifikate sich in Ihrem Grünen Pass befinden, werden darin unterschiedliche Daten gespeichert.Ein Testzertifikat enthält unter anderem folgende Daten:
- Vor- und Nachname der getesteten Person
- Geburtsdatum der getesteten Person
- Angaben zum Test, Testhersteller und der testenden Stelle
- Testergebnis („nicht nachgewiesen“ = negativ; „nachgewiesen“ = positiv)
- Uhrzeit der Probenabnahme
- Kennung des Testzertifikats
- Vor- und Nachname der geimpften Person
- Geburtsdatum der geimpften Person
- Impfstoff (Bezeichnung gemäß Zulassung, Hersteller, Nummer der Impfdosis)
- Datum der Impfung
- Kennung des Impfzertifikats
Ist der Grüne Pass datenschutzrechtskonform?
Beim Grünen Pass werden zahlreiche personenbezogene Daten und sensible Gesundheitsdaten verarbeitet. Daher müssen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes und der Grundrechte auf Privatleben und Datenschutz eingehalten werden. Zur Erhöhung der Sicherheit und Risikominimierung werden die Daten in pseudonymisierter Form verarbeitet. Das heißt, dass die Daten so verformt werden, dass der Bezug zur konkreten Person nur mithilfe eines spezifischen Datenschlüssels hergestellt werden kann.Des Weiteren dürfen die Daten, die im QR-Code des Grünen Passes enthalten sind, von anderen Staaten nicht gespeichert werden. Zum Scannen der QR-Codes wird eine offizielle Prüfsoftware benötigt, die besondere Sicherheitsvorkehrungen erfüllt.
Die Datenschutzkonformität des Grünen Passes im Detail ist unter Juristen und Datenschutzorganisationen aufgrund der technischen Umsetzung bzw. der europaweiten Datenansammlungen noch teilweise umstritten.
Kann mit dem Grünen Pass wieder uneingeschränkt gereist werden?
Aufgrund der Corona-Pandemie schlossen die Länder ihre Grenzen und Reisen (ohne Quarantäneverpflichtung) wurden dadurch praktisch unmöglich. Mithilfe des Grünen Passes soll die Reisefreiheit im Rahmen der Personenfreizügigkeit wieder gewährleistet werden.Im Juli 2021 tritt die EU-Verordnung zum Grünen Pass in Kraft. Diese behandelt die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate des Grünen Passes auf EU-Ebene im Rahmen des Reiseverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten. Der Grüne Pass soll aber auch im EWR-Raum und in der Schweiz gültig sein. Neben dem Grünen Pass wird zusätzlich auch der gelbe Impfpass in Papierform akzeptiert. Dieser erfordert allerdings aufwendigere Kontrollmaßnahmen.
Welche Erleichterungen der Grüne Pass außerhalb des Reiseverkehrs bietet, darf jedes Land auf nationaler Ebene regeln.
TIPP: Informieren Sie sich daher bereits vor Reiseantritt, welche Corona-Bestimmungen in Ihrer Zieldestination aktuell gelten.
ACHTUNG: Registrierte Wohnzimmertests können nur in Österreich verwendet werden und gelten nicht als Testzertifikat im Rahmen des Grünen Passes für die Einreise in ein anderes EU-Land.
Problematisch ist auch der Umgang mit Personen, die einen Impfstoff erhielten, der nicht von der EMA zugelassen wurde (z.B. Sputnik V in Ungarn).
ACHTUNG: Der Grüne Pass ist eine Maßnahme zur Pandemiebekämpfung innerhalb der Europäischen Union. Der Grüne Pass nützt allerdings beim Reiseverkehr in Drittländer, wie z.B. USA, Australien, usw. wenig. Internationales Reisen bleibt nach wie vor schwierig, denn oft gelten Einreiseverbote für Touristen.
Wie wird der Grüne Pass kontrolliert?
Der Grüne Pass kann digital (z.B. mit dem Smartphone oder Tablet) oder als Ausdruck mit einem gültigen Lichtbildausweis hergezeigt werden. Die prüfenden Stellen (z.B. Restaurant, Hotel, Kulturbetrieb, Fitnessstudio, usw.) können den QR-Code mithilfe einer offiziellen Prüf-Anwendung scannen, bei der keine persönlichen Daten übermittelt werden. Herkömmliche QR-Code-Reader eignen sich dazu nicht.
Wird der Grüne Pass auch nach der Pandemie zum Reisen benötigt?
Der Grüne Pass ist ein Mittel im Rahmen der Pandemiebekämpfung, sodass dieser danach nicht mehr vorgesehen ist.