Insolvenz

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Insolvenz

Gerät man in finanzielle Nöte, so stellt sich sowohl bei Unternehmen als auch Privaten die Frage nach einem Ausweg. Lesen Sie hier wissenswertes zum Thema Insolvenz:

 

Verfahrensarten

Die Insolvenzordnung unterscheidet bei Unternehmern zwischen Sanierungs- und Konkursverfahren, die vor dem Landesgericht stattfinden. 
Bei Privaten spricht man vom Schuldenregulierungsverfahren vor den Bezirksgerichten. 

 

Unternehmensinsolvenz

Geht ein Unternehmen Pleite, kann bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ein Sanierungsverfahren eingeleitet werden. Hier kommt es zur Annahme des vom Schuldner angebotenen Sanierungsplanes durch die Gläubiger. Je nach Art des Sanierungsverfahrens (mit oder ohne Eigenverwaltung) hat hier der Schuldner eine gewisse Quote an seine Gläubiger zu bezahlen. In beiden Fällen bleibt das Unternehmen erhalten.

Eine weitere Möglichkeit stellt das Konkursverfahren dar. Wenn kein Sanierungsplan vorliegt, dieser nicht erfüllt wird oder mangels Vermögen nicht möglich ist, muss Konkurs angemeldet werden. Dabei werden alle noch vorhandenen Vermögenswerte anteilig an die Gläubiger verteilt und das Unternehmen aufgelöst bzw. gelöscht.

 

Privatinsolvenz

Der landläufige „Privatkonkurs“ heißt offiziell „Schuldenregulierungsverfahren“. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, also auch ehemalige Unternehmer oder Einzelunternehmer. Wenn der Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans scheitert, gibt es noch die Möglichkeit eines Zahlungsplanes. Sollte dieser scheitern, kann bei Kostendeckung auch noch das Abschöpfungsverfahren durchgeführt werden. Im Abschöpfungsverfahren erfolgt eine Pfändung über fünf Jahre bis zum Existenzminimum. 

Geregelt ist die Berechnung des Existenzminimums in § 291a Exekutionsordnung (EO). Für die pfändbaren Forderungen werden in Österreich die Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis herangezogen. Dieses richtet sich nach dem jeweiligen Nettoeinkommen und somit ist das Existenzminimum nicht für alle Arbeitnehmer gleich hoch. Abhängig von Sonderzahlungen, Unterhaltsverpflichtungen etc. ergibt sich aus der sogenannten Existenzminimum-Tabelle der unpfändbare Freibetrag. Ebenso erfolgt jährlich eine Anpassung an den Ausgleichs-Zulagenrichtsatz. Für das Jahr 2020 beträgt dieser aktuell für Alleinstehende 966,65 Euro.

 

Exekution

Die Lohnpfändung wird auch Gehaltsexekution von Dienstbezügen genannt und gehört zu den wichtigsten und gebräuchlichsten Exekutionsarten. Sie bezieht sich auf Arbeitseinkünfte aber auch auf Pensionen, Arbeitslosengeld und Krankengeld.

 

Auswirkungen der Coronakrise auf das Österreichische Insolvenzrecht

Aufgrund der Coronakrise und des Lockdowns verzeichnen viele Unternehmen den Totalausfall ihrer Umsätze. Was aber tun wenn die Insolvenz droht? Welche Gesetzesänderungen gilt es zu berücksichtigen ?

D.A.S Partneranwalt Mag. Zimmerhansl von der Kanzlei Sattlegger | Dorninger | Steiner & Partner hat dazu Stellung genommen, um die Rechtslage im Insolvenzrecht deutlich zu machen.