So läuft ein Zivilprozess ab
Ein Prozess ist meistens mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Deswegen ist es besser, einen Prozess zu vermeiden. Als Alternative bietet das Bezirksgericht einen gerichtlichen Vergleichsversuch.
Es gibt innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit zwei Verfahren:
- Das strittige Verfahren stellt die eigentlichen Zivilprozesse dar.
- Im Außerstreitverfahren werden beispielsweise Verhandlungen zu Verlassenschaften oder Vormundschaftsangelegenheiten geregelt. Gestritten wird meist in beiden Fällen.
Die Bezirks- und Landesgerichte befassen sich in erster Instanz mit zivilrechtlichen Klagen und Ansprüchen. Wenn der eingeklagte Betrag 15.000 Euro übersteigt, ist das jeweilige Landesgericht zuständig. Sonst werden die Verfahren vor dem Bezirksgericht abgehandelt. Aber es gibt auch viele Sonderzuständigkeiten: Ehescheidungen etwa landen immer beim Bezirksgericht.
Wenn Sie zu einer Verhandlung geladen werden, erscheinen Sie am besten überpünktlich. Besonders sorgfältig sollten Sie auf alle Fristen achten, auf die in behördlichen Schreiben hingewiesen wird.
Sollten Sie beim Landesgericht prozessieren oder gegen ein Urteil berufen, brauchen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin.
Beim Bezirksgericht ist ein Rechtsbeistand dann nötig, wenn es um mehr als 5.000 Euro geht. Sonst können Sie sich auch selbst vertreten.
Einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin steht natürlich ein Honorar zu.
Die Höhe der Kosten hängt einerseits von der Komplexität des Sachverhalts und andererseits von der Höhe des eingeforderten Betrags, dem sogenannten Streitwert, ab. Die Kosten für eine Verhandlung werden nach deren Dauer bemessen. Wieviel Sie ein Prozess kosten kann, können Sie im D.A.S. Prozesskostenrechner herausfinden.
„Siege in allen Vorinstanzen sind wertlos, wenn man bei der obersten Instanz nicht durchdringt“. Das gilt nicht nur für den Klagsanspruch, sondern auch für die meist sehr hohen Prozesskosten. Wenn Sie also bei zwei Gerichtsinstanzen Recht bekommen, vom Obersten Gerichtshof aber nicht, müssen Sie die gesamten Gerichtskosten tragen.
Wer sich einen Prozess nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, bei Gericht „Verfahrenshilfe“ zu beantragen.
Niemand geht gerne als Zeuge zu Gericht. Zeugenpflicht ist aber eine allgemeine Staatsbürgerpflicht. Sollten Sie einer Zeugenladung nicht folgen, kann das unangenehme Folgen haben. Falsche Zeugenaussagen können übrigens noch unangenehmere Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Der Gerichtsprozess ist weitgehend zu einem Sachverständigenprozess geworden. Sachverständige beeinflussen den Prozess-Ausgang maßgeblich, egal ob es sich um Vaterschaftsverfahren, Mordprozesse, Prozesse nach Verkehrsunfällen oder Mietstreitigkeiten handelt.
Die Lohnpfändung gehört zu den wichtigsten und gebräuchlichsten Exekutionsarten. Dem/der SchuldnerIn muss aber ein pfändungsfreies Existenzminimum bleiben.
Gewisse Dinge darf auch der Gerichtsvollzieher nicht mitnehmen. Der "soziale Paragraph" unserer Exekutionsordnung (§ 250 EO) zählt sie genau auf. Familienbilder und Ehering des
Schuldners gehören dazu.