Benzinscooter und Elektroscooter
Benzinscooter bis 10 km/h sind Kraftfahrzeuge. Der Lenker muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es besteht Helmpflicht. Eine Lenkerberechtigung (Mopedschein) braucht man erst bei Benzinscooter über 10 km/h, sofern man das 24. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
Elektroscooter bis 20 km/h zählen zu den Fahrrädern, es gelten dieselben Bestimmungen. Über 20 km/h ist er als Motorfahrrad zu behandeln. Der Lenker muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es besteht Helmpflicht. Man braucht einen Mopedschein, sofern man das 24. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
Safety first!
Auch wenn bei einigen Trendsportgeräten gesetzlich keine Schutzausrüstung vorgeschrieben ist, sollte man trotzdem eine geeignete Ausrüstung verwenden. Kleinere Verletzungen wie Schürfwunden, blaue Flecken, aber auch schwere Verletzungen (Knochenbrüche, Gehirnerschütterungen) können dadurch verhindert werden.