Rechtshinweise zur D.A.S. Website

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Für rechtsverbindliche Informationen verweisen wir auf die vertraglichen Grundlagen (Polizzen und die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen).

Die D.A.S. behält sich das Recht vor, ihre Website jederzeit zu ergänzen oder Informationen zu ändern oder zu löschen. Weiters übernimmt die D.A.S. keine Garantie, dass das Material, welches über ihre Website zugänglich ist, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist.

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Die im Internet dargestellten Dienstleistungen und Produkte richten sich derzeit nur an Personen mit Sitz bzw. ordentlichem Wohnsitz in Österreich. Anfragen für andere Länder richten Sie bitte an eine lokale D.A.S. Schwestergesellschaft.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

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Datensicherheit im Internet

Das World Wide Web ist ein öffentlich zugängliches System. Die Weitergabe persönlicher Informationen über das Internet erfolgt auf eigenes Risiko. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass trotz sorgfältiger Vorkehrungen (SSL) Ihre Daten unterwegs verloren gehen oder in die Hände Unbefugter gelangen können.

Datenschutz

Datenschutz ist uns wichtig. Alle Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
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Schadenmeldungen per Internet

Die Schadenmeldung an die D.A.S. vor Beauftragung eines Anwaltes ist Voraussetzung für die volle Ausnützung unseres Leistungsangebotes. Wir bemühen uns, Ihre Schadenmeldung so schnell wie möglich zu behandeln. Berücksichtigen Sie bitte: Eine Schadenmeldung außerhalb der Bürostunden kann erst am nächsten Werktag bearbeitet werden. Bei dadurch auftretenden Fristversäumnissen kann die D.A.S. keine Haftung übernehmen. Lassen Sie uns jedes Schriftstück, das Ihnen vom Gericht, einer Behörde oder einem Anwalt zugeht, sofort zukommen. Nur so können gesetzlich vorgeschriebene Fristen eingehalten werden.

Rechtsberatung

Die D.A.S. übernimmt die Kosten für die Erteilung einer Rechtsauskunft aus allen Gebieten des österreichischen Rechtes und EU-Rechtes, ausgenommen Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgabenrecht, durch einen von der D.A.S. genannten Rechtsanwalt oder sonstigen Experten. Sollte sich im Rahmen der Rechtsberatung herausstellen, dass die Zuziehung eines Rechtsanwalts zu Vertragsverhandlungen, zur Überarbeitung bestehender Verträge oder Erstellung von Rechtsgutachten bzw. eine sonst über den Rahmen einer mündlichen Besprechung oder einfachen schriftlichen Auskunft hinausgehende Anwaltsleistung (wie Briefe, Telefonate, etc.) erforderlich sein sollte, wird Ihr empfohlener Rechtsanwalt Ihnen gerne weiterhelfen. Diese Tätigkeit ist aber je nach Zeitaufwand von Ihnen zu honorieren.