Zimmer zum Jodeln ist Betriebsausgabe

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Grafik Rechtsschutz

Was ist passiert?
Immerhin drei Stunden am Tag verbringt die Sängerin A. in ihrem 10m² großen Arbeitszimmer: mit Stimmtraining, dem Komponieren und Texten ihrer Jodler, sowie mit der Erledigung ihrer Fanpost. 

Dafür möchte sie die anteiligen Kosten des in ihrer Wohnung gelegenen Zimmers beim Finanzamt als Betriebsausgabe geltend machen und so ihre Steuerlast mindern. 

Das zuständige Finanzamt und der Unabhängige Finanzsenat sehen die Sache anders: Mittelpunkt der Tätigkeit einer Sängerin und Jodlerin ist die Bühne und nicht das Arbeitszimmer, die Arbeit als Komponistin spielt nur eine untergeordnete Rolle. 

So hat der VwGH entschieden:
Der VwGH sieht allerdings in der von der Sängerin vorgebrachten zeitlichen Komponente ein geeignetes Kriterium, den Mittelpunkt der musikalischen Tätigkeit der Beschwerdeführerin zu bestimmen und anerkennt die anteiligen Kosten als Betriebsausgabe.