Unliebsamer Besuch von Federvieh und Samtpfoten

Inhaltsbereich
Grafik Rechtsschutz

Was ist passiert?
In einem kleinen Dorf in Tirol besuchen die zwei Katzen des Herrn C. regelmäßig – vor allem nachts- das Grundstück des Herrn O. und verrichten dort ihr Geschäft.  In Salzburg wiederum laufen die Hühner der Frau J. um das Haus des Herrn H., scharren die Erde aus den Blumenbeeten, beschädigen Blumen und Blumenzwiebeln und verschmutzen den gepflasterten Vorhof. Sowohl Herr C. aus Tirol als auch Herr H. in Salzburg sind über ihre tierischen Besucher wenig erfreut und wenden sich an die zuständigen Gerichte, um Abhilfe zu schaffen. 
 
So hat der OGH entschieden:
Katze ist nicht gleich Huhn – so hat der OGH die Streitereien ums liebe Vieh beurteilt. Hühner sind – ob ihrer beschränkten Flugfähigkeit – beherrschbar. Mittels eines Zaunes lassen sie sich leicht davon abhalten, die benachbarten Gärten zu besuchen. Katzen hingegen können mit zumutbaren Mitteln nicht daran gehindert werden, das eigene Grundstück zu verlassen und herumzustreunen.Herr H. in Salzburg hat also Recht bekommen und seine Nachbarin Frau J. wird einen Zaun errichten müssen, um ihre Hühner im Zaum zu halten.

Herr O. hingegen muss die nächtlichen Besuche der benachbarten Katzen weiter erdulden.