Snowboarderin muss wegen schifahrender Kinder, die außerhalb der Piste angehalten haben, nicht stehen bleiben

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Grafik Rechtsschutz

Was ist passiert? 
Fr. R. ist passionierte und geübte Snowboardfahrerin und genießt einen sonnigen Tag im Schigebiet Werfenweng. Neben einem flachen Schiweg sieht sie zwei etwa achtjährige Kinder stehen, die auf ihre Eltern warten.
 
In lang gezogenen Schwüngen fährt Fr. R den Schiweg entlang und wendet dabei den beiden Kindern den Rücken zu. Für sie nicht erkennbar fährt der 7-jährige in den Schiweg ein, kollidiert mit R. und zieht sich dabei einen Schienbeinbruch zu. 
Der Verletzte klagt Schmerzengeld und die Haftung für mögliche Folgeschäden aus dem Unfall ein. R. geht von einem Alleinverschulden des Klägers aus.

So hat der OGH entschieden: 
Auch beim Schifahren gilt der Vertrauensgrundsatz, man kann also auf ein verkehrsgerechtes Verhalten von Kindern nur beschränkt vertrauen. R. hatte aber keine Möglichkeit, auf den unmittelbar vor ihr vom Gelände außerhalb der Piste in den Schiweg einfahrenden Kläger zu reagieren.
Hätte R. die Kinder nicht aus dem Blickfeld lassen müssen, wäre ein Befahren des flachen Schiwegs mit dem Snowboard unmöglich geworden.
Der OGH sieht darin eine Überspannung der Sorgfaltspflichten und wies die Revision des Klägers zurück.