Einkauf per Internet: Ausprobieren erlaubt

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Grafik Rechtsschutz

Herr V. bestellt im Internet-Shop von Herrn R. Antennen, die er nach Erhalt auspackt und teilweise testet. Wegen Nichtgefallens schickt Herr V. die Antennen noch am selben Tag wieder retour und tritt damit vom Vertrag zurück. Herr R. überweist jedoch nicht den gesammten Kaufpreis retour. Herr V. muss den nicht rückerstatteten Betrag klagsweise geltend machen.

Er bekommt Recht: Solange Konsumenten im Internet bestellte Waren lediglich begutachten oder zwecks Erprobung kurzfristig in Gebrauch nehmen, ist kein Benützungsentgelt oder ein Ausgleich der Wertminderung zu bezahlen.