Auflösung einer Lebensgemeinschaft: Frau fordert Geld für Wohnen und Essen zurück

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Grafik Rechtsschutz

Die romantische Liebesgeschichte beginnt im Frühjahr 2002: der Mann lebt damals in Tirol, arbeitet seit einigen Jahren in einer Bank und studiert nebenbei – und deswegen schleppend – Jus.  Weil das Liebespaar eine Familie gründen will, zieht der Mann nach Wien und gibt seinen Beruf auf. Damit er nun auch rasch sein Studium beenden kann, wird mit der Frau vereinbart,  dass diese die Kosten für die Wohnung alleine trägt. Auch die Lebensmittelkosten werden überwiegend von ihr getragen. Nach der Sponsion des Mannes soll sie dann eine „ Auszeit“ nehmen und der Mann soll alles bezahlen. 

Bereits im Jahr 2007 trennt sich das Paar, das Studium wird der Mann erst 2008 beenden.  Und jetzt will die Frau das für den Ex ausgelegte Geld zurück.

Der OGH gibt ihr Recht: Hinter den Zuwendungen der Frau stand der Zweck, dass der Freund schneller sein Studium beenden und sie in weiterer Folge ihre „ Auszeit“ nehmen kann. Somit hat die Frau Anspruch auf die Hälfte der Kosten für Kost und Logis – immerhin EUR 12.500,- .