Auch Beinahe-Unfall kann Erwerbsminderung verursachen

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Grafik Rechtsschutz

Was ist passiert? 
Im September 2009 kommt es bei den ÖBB zu einem folgenschweren Beinahe-Unfall. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Säugling will die Gleise überqueren, als sich ein durch die Station durchfahrender Zug blitzschnell nähert. Im letzten Moment erkennt sie gerade noch rechtzeitig die Gefahr und weicht aus. Nichts ist passiert, alles OK – so scheint es.Der Lokführer G. musste im Laufe seiner 29 Dienstjahre schon einige schwere psychische Belastungen verkraften. Mehrere versuchte und vollendete Selbstmorde kreuzten seinen Weg als Lokführer. Dieses aktuelle Ereignis erschüttert ihn dermaßen, dass er psychisch schwer erkrankt und dem Alkohol verfällt. Seine Erwerbsfähigkeit ist um 30% gemindert, einen Zug wird er nie mehr lenken.

So hat der OGH entschieden: 
Als Unfall ist eine Gesundheitsschädigung durch ein plötzliches, zeitlich begrenztes Ereignis anzusehen, wobei nicht relevant ist, ob es sich bei der Körperschädigung um eine körperliche oder seelische handelt. Somit kann auch ein psychisches Trauma einen Arbeitsunfall darstellen. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob die Folgen sofort oder später eintreten. Der Beinahe-Unfall führte bei Herrn G. zu einem Auffrischen seiner bereits erlebten traumatischen Erinnerungen. Erst dadurch kommt es zu der  psychischen Erkrankung und zur Minderung der Erwerbsfähigkeit. Es steht ihm daher  eine – dem Ausmaß der Erwerbsminderung entsprechende - Versehrtenrente zu.