Außerehelicher Freund muss Detektivkosten zahlen

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Grafik Rechtsschutz

Was ist passiert?
Der Landwirt J erteilt am 6.5.2008 dem Detektivbüro B den Auftrag, Eheverfehlungen seiner Gattin I festzustellen. Sein Verdacht erweist sich in Folge als begründet: Die Detektive stehlen sich auf das Grundstück des Liebhabers, bilden eine Räuberleiter und erwischen die Ehefrau und ihren Liebhaber in flagranti. Die außereheliche Aktion wird vom Fenster aus auf Film gebannt.

In der Folge bringt der Landwirt, der sich übrigens nicht von seiner untreuen Ehefrau scheiden lassen will, Klage beim zuständigen Landesgericht ein: Es soll festgestellt werden, dass der Liebhaber trotz eines Testaments der Ehefrau des Klägers nichts von dieser erben darf.

Im Prozess erscheinen die Detektive und schildern ihre Eindrücke von der außerehelichen Geschichte. Das Honorar für den Auftritt bei Gericht fordert der gehörnte Ehemann nun ebenfalls vom Nebenbuhler ein. 

So hat das OLG Wien entschieden:
Zu Recht, wie es die zweite  Instanz rechtskräftig entschieden hat:  Die Beobachtung des ehebrecherischen Liebespaares durch das Schlafzimmerfenster sei zwar möglicherweise rechtswidrig gewesen, nicht aber die Vernehmung der beiden Detektive über diese Beobachtung. Daher muss der Liebhaber die Kosten der Vernehmung der beiden Detektive bezahlen. 

Anmerkung: Durch die mit Jahresanfang in Kraft getretene Familienrechtsreform wurde die Bestimmung, die das testamentarische Erben zwischen Ehebrechern verbietet, aufgehoben.