
Ein Fall aus der Praxis

Wolfgang R. ist Betreiber eines Gastronomiebetriebs. Ihm wird vorgeworfen, er hätte gegen das Ausländerbeschäftigtengesetz verstoßen, weil er speziell in der Küche und beim Abwasch Schwarzarbeiter beschäftigt – und das systematisch und seit mehreren Jahren.
Gegen ihn wird daher ein Verwaltungsstrafverfahren nach § 28 AuslBG geführt. Neben dem Verwaltungsstrafverfahren droht ihm nun auch der Entzug der Gewerbeberechtigung. Mit Hilfe eines D.A.S. Partneranwalts bringt der Versicherungsnehmer eine Bescheidbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.
Nach einer langwierigen Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht stellen sich die Vorwürfe als haltlos dar. Die Anschuldigungen durch den unmittelbaren Konkurrenten sollten Wolfgang R. aus dem Geschäft drängen.
Auch das Verwaltungsstrafverfahren wird eingestellt.
Die Kosten für Anwalt und Behörden trägt die D.A.S. für Herrn R.
Wo ist der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren inkludiert?
Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren ist für Firmenkunden bereits in der Basisabsicherung, dem Profi-Rechtsschutz, enthalten.
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