Erst vor kurzem hat Heiko Z. das Foyer seines Hotels komplett erneuern lassen. Schmuckstück des Empfangsbereichs ist ein wertvolles Bild, das ihm von einem berühmten Künstler geschenkt wurde.
Eines Tages passiert das Unglück: Als ein Lieferant ein sperriges Paket liefert, stellt er sich so ungeschickt an, dass er das Bild beschädigt.
Herr Z. fordert vom Lieferdienst, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Doch der Chef des Lieferanten weigert sich, zu bezahlen. Der Hotelbesitzer wendet sich daher an die Juristen des D.A.S. RechtsService.
Da noch kein Anwalt eingeschaltet wurde, kann die
D.A.S. Direkthilfe® angewendet werden.
Die sachbearbeitende D.A.S. Juristin schickt der Lieferfirma ein Schreiben. In dem Brief fordert sie den Paketlieferdienst dazu auf, den Schaden zu übernehmen. Falls nicht, würde eine erfahrene D.A.S. Partneranwältin eingeschaltet werden.
Schon nach kurzer Zeit zeigt die D.A.S. Direkthilfe® Wirkung. Die Lieferfirma meldet sich bei Herrn Z. und überweist ihm die geforderte Summe.
Für den D.A.S. Kunden war das Einschreiten der D.A.S. Juristin vollkommen kostenlos.