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Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

Schutz und Sicherheit bei Streitigkeiten rund um Ihren Hauptwohnsitz.

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Inhaltsbereich

Was ist versichert?

Zum versicherten Hauptwohnsitz zählen auch Grundstücke (bis 5.000 m²) sowie dazugehörende Garagen und Abstellplätze.

Gerichtliche Auseinandersetzungen

Versicherungsschutz als Mieter oder Eigentümer für gerichtliche Auseinandersetzungen

Schlichtungsstellen

Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz vor Schlichtungsstellen

Konfliktlösung durch Mediation

Versicherungsschutz für außergerichtliche Streitbeilegung und Konfliktlösung durch Mediation bis zum vereinbarten Limit

Beispiele für den Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

  • Ihr Nachbar benützt mit seinen Landmaschinen vereinbarungswidrig den Weg über Ihr Grundstück.
  • Sie müssen sich gegen eine völlig überzogene Mietzinserhöhung wehren.
  • Der Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete bietet Ihnen Sicherheit bei Streitigkeiten rund um Ihren Hauptwohnsitz.

Ein Fall aus dem echten Leben

Die Jungeltern Anna und Max M. haben zwei kleine Kinder. Wie viele andere Familien auch, müssen sie sparen und jeden Euro umdrehen. Deshalb trifft eine Mieterhöhung um 35 % die Familie besonders hart.

Der Vermieter argumentiert damit, dass sich die Infrastruktur und Wohnqualität im Bezirk deutlich verbessert hätten. Für die Mieter ist das aber kein nachvollziehbarer Grund.

Deshalb wendet sich das Ehepaar an das D.A.S. RechtsService unter 0800 22 44 22. Eine erfahrene D.A.S. Juristin berät Anna und Max M. über ihre rechtlichen Möglichkeiten und empfiehlt ihnen einen der rund 600 D.A.S. Partneranwälte. Der auf Mietrecht spezialisierte Anwalt bewirkt ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle und in Folge vor dem zuständigen Bezirksgericht. 

Dabei erreicht er eine Lösung, mit der die Jungfamilie leben kann. Statt der vom Vermieter verlangten 35 % beträgt die Erhöhung nur 8 %. Die Anwaltskosten von 2.034 Euro werden von der ERGO übernommen.

Beachten Sie unbedingt auch die näheren Erläuterungen zum Produkt in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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    Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.