Als Benjamin L. nach langer Suche eine leistbare Mietwohnung findet und übersiedelt, läuft noch alles wie am Schnürchen. Bis es das erste Mal stark regnet. Da bemerkt er nämlich, dass sein Kellerabteil feucht wird. Offenbar sind die erst vor kurzem eingebauten Kellerfenster undicht.
Er meldet den Schaden der Hausverwaltung, wird dort aber nur vertröstet. Als sich das Spiel noch einige Male wiederholt, verliert Herr L. die Geduld und informiert seine D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Der Jurist im RechtsServiceZentrum sendet im Rahmen der D.A.S. Direkthilfe® ein Schreiben an die Hausverwaltung, die daraufhin den Keller trockenlegen lässt.
Oft nutzt schon ein einziges Schreiben der D.A.S. eigenen Top-Juristen, um große Wirkung zu erzielen und den Gegner zum Einlenken zu bewegen.
In seinem D.A.S. Privat Rechtsschutz Premium ist der Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete inkludiert. Über Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung braucht sich Herr L. deshalb nicht den Kopf zu zerbrechen.