Streitwert Protect
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Streitwert PROTECT

Aliquote Leistung bei Streitwertüberschreitung
 

  • Keine Ablehnung, sollte der Streitwert überschritten werden

  • Zahlungen anteilig zur vereinbarten Grenze

  • Kein "Alles-oder-Nichts"-Prinzip

 Jetzt beraten lassen

Keine Ablehnung bei Streitwertüberschreitung

Schluss mit dem "Alles-oder-nichts-Prinzip"

Ihr Rechtsfall wurde wegen Überschreitung der vereinbarten Streitwertgrenze abgelehnt? Sie sind auf den Kosten sitzengeblieben? Mit dem brandneuen D.A.S. Streitwert PROTECT der gehören diese Ablehnungen der Vergangenheit an. Vorbei die Zeit des Prinzips „Alles oder nichts“. Wir zahlen bei Streitwertüberschreitungen im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz – anteilig im Verhältnis zur vereinbarten Streitwertgrenze.

Fallbeispiel

Ein Kunde bezahlt seine Rechnung auch nach mehrmaliger Mahnung nicht, angeblich war er mit Ihrer Leistung nicht zufrieden. Ein klärendes Gespräch dazu wollte er nicht führen. Obwohl Ihre vereinbarte Streitwertgrenze 5.000 Euro beträgt und alleine die offene Rechnung 7.500 Euro ausmacht, können Sie sich trotzdem auf die D.A.S. verlassen. Mit der Streitwert PROTECT erhalten Sie im Vertrags-Rechtsschutz aliquote Leistung bei Streitwertüberschreitung. Somit ist die Überschreitung der Streitwertgrenze nicht länger Grund für eine Ablehnung und Sie können Ihr Recht mit Ihrem D.A.S. Rechtsschutz bedenkenlos durchsetzen.

Wir beraten Sie gerne

Füllen Sie bitte das Formular aus, wir melden uns spätestens am nächsten Werktag bei Ihnen.

Optional können Sie Ihr Geburtsdatum (maximal 70 Jahre) angeben, damit wir vorab eine maßgeschneiderte Berechnung für Sie erstellen können.

Das sagen unsere Kunden

D.A.S. Rechtsschutz - Aggregate Reviews with ekomi.de

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Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherungen.at 
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.

Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.