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Flugausfall, Verspätung & Gepäckverlust

So kommen Sie zu Ihrem Recht!

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Ärger bei Flugreisen

Flugverspätung, Flugannullierungen oder verlorenes Gepäck: Diese Ärgernisse haben das Potential, den lang ersehnten Urlaub richtig zu vermiesen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie schnell dagegen vorgehen können und helfen Ihnen bei den weiteren rechtlichen Schritten.

Flugverspätung und Flugausfall – welche Rechte können Sie wann geltend machen?

In Österreich sind Verspätungen und Annulierungen durch die europäische Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Sie ist anwendbar, wenn:

  • es sich um Flüge handelt, die innerhalb der Europäischen Union starten
  • bei Flügen aus Drittstaaten mit europäischen Airlines, die in der EU landen
  •  es sich um  Reisen ohne gebotene Ersatzleistungen durch die Fluglinie nach den Gesetzen eines Nicht-EU Landes handelt.

Gilt die Fluggastrechte-Verordnung für mich?

Abflug/AnkunftAnkunft in der EUAnkunft außerhalb der EU
Abflug in der EUJaJa (außer die Fluggesellschaft hat keinen Sitz in der EU)
Abflug außerhalb der EUJa (außer die Fluggesellschaft hat keinen Sitz in der EU)Nein

 

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Beispiele: Für was habe ich welche Ansprüche?

Wenn Ihr Flug mehr als zwei Stunden Verspätung hat, haben Sie Anspruch auf diverse Betreuungsleistungen wie beispielsweise Verpflegung und falls notwendig auch die Unterbringung in einem Hotel.

Zusätzlich zum Anspruch auf diverse Betreuungsleistungen wie beispielsweise Verpflegung und falls notwendig auch die Unterbringung in einem Hotel haben Sie ab drei Stunden den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Hat Ihr Flug mehr als fünf Stunden Verspätung haben Sie neben dem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung das Recht, jedenfalls vom Vertrag zurückzutreten und den vollen Reisepreis zurück zu verlangen.

Im Falle einer Annullierung des Fluges oder bei Überbuchung des Flugzeuges haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine entsprechende Ausgleichsleistung in bar. Außerdem können Sie bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden Schadensersatz von der Fluglinie verlangen.

Fallbeispiel: Flieger vereist - wer haftet für 29.000 Euro Schaden?

Was ist passiert? 
Ehepaar H. entscheidet sich für eine Kreuzfahrt der Extraklasse: Am 06.01.2010 um 07:05 Uhr soll es von Wien aus über Frankfurt und Buenos Aires nach Ushuaia (Argentinien) und dann mit dem Schiff in die Antarkits gehen. Alle Flüge werden direkt bei der Fluggesellschaft F. gebucht. Der Reisepreis beträgt EUR 29.070,-. Am Abend vor dem geplanten Abflug beginnt es derart  heftig zu schneien, dass  sich bereits ab 23:00 Uhr Belag auf den Flughafenpisten bildet.

Obwohl das Flughafenpersonal schon um 01:30 Uhr mit den Räumungsarbeiten beginnt, liegt am Abreisetag so viel Schnee, dass die gebuchte Boeing nicht starten kann. Die Maschine muss auch noch enteist werden  und startet schließlich erst um 09:46 Uhr. Das Ehepaar H. kann damit den Anschlussflug um 10:15 in Frankfurt nicht mehr erreichen. Es gibt auch keinen anderen Flug, mit dem das Kreuzfahrtschiff noch erreicht werden kann. 

Hier geht es zum gesamten Fall.

Ihr Flug hatte Verspätung oder wurde annulliert? Erste Schritte

Ansprüche anbringen

Machen Sie am Schalter oder per Anruf Ihre Ansprüche bei der Airline geltend, wenn niemand vom Personal auf Sie zukommt.

Bestätigung einfordern

Fragen Sie das Bodenpersonal der zuständigen Airline nach einer Bestätigung. Wird Ihnen das verweigert, bitten Sie andere Mitreisende, die Situation schriftlich zu bestätigen und vermerken Sie die reale Abflugzeit.

Dokumentieren

Dokumentieren Sie Ihre Ausgaben in der Wartezeit, falls Sie von der Fluglinie keine Betreuungsleistungen erhalten. Heben Sie alle Rechnungen auf. Machen Sie einen Screenshot der Online-Beschwerde, falls Sie online ein Beschwerdeformular der Airline ausfüllen.

Gepäckverlust – welche Rechte können Sie wann geltend machen?

  • Verspätung des Gepäcks 
    Ist Ihr Gepäck verspätet, haben Sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen von der Fluglinie. Die Airline ersetzt hier die Kosten für essenzielle Dinge wie beispielsweise Ersatzkleidung und Toilettenartikel. Bewahren Sie daher alle Belege auf. Wichtig: Die Entschädigungszahlungen müssen innerhalb von 21 Tagen ab Zurverfügungstellung des Gepäcks geltend gemacht werden.
  • Gepäck verloren 
    Wurde der Koffer verloren, muss der Verlust des Gepäcks sofort vor Ort noch am Flughafen angezeigt werden. Innerhalb von 21 Tagen ab der Verlustanzeige können Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Airline geltend machen. Die Entschädigungen werden im Montrealer Abkommen mit der künstlichen Währung Sonderziehungsrechte angegeben. Die Entschädigung sind nach oben bei 1288 SZR begrenzt, das sind nach derzeitigem Kurs etwa 1600 € (Stand Mai 2022). Der Wert kann also schwanken. Diese Höchstgrenze gilt grundsätzlich für Verspätung/Verlust/Beschädigung des Gepäcks.. Verstauen Sie daher Ihre Wertsachen besser immer in Ihrem Handgepäck.
  • Koffer beschädigt 
    Sollte Ihr Koffer während des Fluges beschädigt worden sein, können Sie von der Airline den Ersatz der Reparaturkosten einfordern. Sollte der Schaden irreparabel sein, dann haben Sie Anspruch auf die Zahlung des aktuellen Zeitwertes des Gepäckstücks. Wichtig zu wissen: Diese Ansprüche müssen innerhalb von einer Woche schriftlich bei der Fluglinie geltend gemacht werden.

Ihr Gepäck ging verloren? Erste Schritte

Ansprüche anbringen

Wenden Sie sich lieber gleich sofort an den Gepäckschalter („Lost & Found“) und weisen Sie dort Ihr Ticket, Ihre Bordkarte und Ihren Gepäcksaufkleber vor

PIR-Formular abgeben

Lassen Sie sich ein Property Irregularity Report (PIR–Formular) aushändigen und geben Sie jenes schnellstmöglich ausgefüllt dort ab.

Dokumentieren

Für die notwendige Beschreibung des Koffers ist ein Foto sehr vorteilhaft, auch falls das Gepäck grob beschädigt ausgehändigt wird.

Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Entschädigungen 

Flugverspätungen und Flugausfälle

Wichtig ist die Abklärung, ob der verspätete Flug unter das EU-Fluggastrecht fällt. Stammt der Flug aus einem Nicht-EU-Land, so greifen die Montrealer Übereinkommen, die für den Geschädigten eine andere rechtlichen Rahmen darstellt.

Viele Airlines kommen ihrer Zahlungspflicht nicht oder nur ungern nach. Kontaktaufnahmen der Kunden werden ignoriert oder bewusst in die Länge gezogen. Manchmal wird versucht, den Kunden mit Gutscheinen zu entschädigen, die bei weitem nicht den Gegenwert des entgangenen oder verspäteten Fluges haben. Dazu wird oft damit taktiert, den Kunden zu Verzichtserklärungen für weitere Ansprüche zu bewegen. Generell werden die Entschädigungswege bewusst mühsam und zeitintensiv gestaltet. Besonders schwierig wird es für geschädigte Kunden, wenn der Flug über einen Drittanbieter gebucht wurde.

Verlorenes oder beschädigtes Gepäck

Auch hier gilt: Sofort den Schaden melden, die Fristen sind knapp gesetzt: Bei verspätetes Gepäck muss binnen 21 Tage nach Übergabe reklamiert werden, sollte das Gepäck Beschädigungen aufweisen, müssen diese binnen 7 Tage nach Übergabe reklamiert werden. 

Was bietet Recht2Go?

  • Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
  • ​Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
  • Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk 

 

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Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen

Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, strebt unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.

Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.

Falls Sie momentan keine Rechtsfrage haben, können Sie jederzeit unser Rechtsberatungsformular benützen oder uns unter unserer Telefonnummer 0800 22 44 22 erreichen.

Wir verfügen über ein internes Juristenteam. Etwa 40 Juristinnen und Juristen decken alle relevanten Gebiete des österreichischen Rechts ab.

Die Antwort auf Ihre Rechtsfrage erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag – ganz nach Ihrem Wunsch: via E-Mail, telefonisch oder in einem Online-Meeting (MS Teams).

Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.

Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.

Die monatliche Kosten betragen 5,90 Euro.

Recht2Go ist jederzeit ohne die Einhaltung einer Kündigunsfrist kündbar.

Sie können Recht2Go sofort online abschließen. Gerne können Sie sich auch persönlich von unseren Mitarbeitern vor dem Abschluss beraten lassen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

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