|
|
|
|
Das Recht der neuen MedienZusammenfassung des Vortrags von a.o. Univ. Prof. Dr. Wolfgang Zankl (www.zankl.at), Leiter des europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht (www.e-center.co.at) im Rahmen des Festakts "D.A.S. 50 Jahre" am 4. Mai 2006- Die Vorstellung vom Internet als "rechtsfreier Raum" stammt aus der Zeit überwiegend militärischer und akademischer Nutzung des Internet, ist daher in Zeiten kommerzieller Anwendungen überholt und wurde von der "Medienneutralität" des Rechts abgelöst: das Recht ist medienunabhängig, gilt daher auch im Internet.
- Probleme der Medienneutralität des Rechts ergeben sich aus der damit verbundenen Anwendbarkeit teilweise historischer Gesetze: z.B. richten sich der gesamte Vertragsabschluss, die Vertragsabwicklung sowie vertragliche Leistungsstörungen - Gewährleistung, Verzug und Schadenersatz - im E-Business nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Jahr 1811. Auch die Charakteristika elektronischer Anwendungen bringen neuartige Probleme mit sich:
- Informationsubiquität: Globalisiertes Umfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie schafft neue Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Internationales Prozess- und Privatrecht (grenzüberschreitende Transaktionen)
- Informationsdezentralisierung: das Internet kann nicht "abgeschaltet" werden, Information, die einmal im Netz ist, kaum mehr verfolgt werden. Dies erfordert Rechtssicherheit. Information kann von überall ins Netz gestellt werden, der unmittelbare Täter einer Rechtsverletzung ist daher oft nicht greifbar. Dies hat zur Forderung nach der Verantwortlichkeit der Provider geführt, weil diese die Infrastruktur für Rechtsverletzungen zur Verfügung stellen.
- Informationsflut: "Nutzer werden überfordert" - schafft insbesondere Konsumenten gegenüber besondere Schutzbedürfnisse
- Informationsdynamik: Nutzer "kommen nicht mehr mit" - erzeugt ebenfalls besondere Schutzbedürfnisse
- Aus dem Zusammenspiel dieser Charakteristika ergibt sich ein "rechtsinhomogener Raum", es herrscht daher eine gewisse Rechtsunsicherheit. Reaktionen des Gesetzgebers (Entwicklung des Rechts der Neuen Medien)
- Signatur-RL: Authentizität und Integrität elektronischer Kommunikation durch elektronische Signaturen (ermöglicht aufgrund einer VO des BMF auch elektronische Rechnungen mit Vorsteuerabzug)
- Fernabsatz-RL: Informationspflichten gegenüber und Rücktrittsrecht von Verbrauchern
- E-Commerce-RL: Zulassungsfreiheit, Herkunftslandprinzip, Informations- und Verhaltens-pflichten, Providerhaftung (Beschränkung)
- Finanzdienstleistungs-RL: (umfangreiche) Informationspflichten gegenüber und (längeres) Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei elektronischen Finanzdienstleistungen
- Data-Retention-RL: Vorratsdatenspeicherung für Anbieter öffentlicher Kommunikations-dienste
- Telekommunikations-RL: Werbe- und Massenmails nur mit Zustimmung des Empfängers Probleme: Richtlinien nach Umsetzung oft nicht mehr aktuell, durch zu exzessive Informations-pflichten neue Rechtsunsicherheit
- Conclusio und Ausblick für die Versicherungsbranche
- Anbieter elektronischer Dienste sind besonders "regelungsanfällig", es trifft sie z.B. eine Vielzahl (sonst nicht bestehender) Informationspflichten. Im Bereich des Versicherungsrechts sind diese Informationspflichten aufgrund des Fernfinanzdienstleistungs-Gesetzes extrem ausgeprägt. Diese Entwicklung ist rechtspolitisch fragwürdig, aber Faktum und bis zu einem gewissem Grad aus den Punkten 2.a-d erklärbar. Dennoch besteht aufgrun der Technologiedynamik (siehe oben 2.d) ständiger Regelungsrückstand (die Technik ist schneller als das Recht)
- Rechtssicheren Lösungen (und ihrer public awareness) kommt daher unternehmensstrategisch besondere Bedeutung zu
- Besondere Anforderungen ergeben sich auch in Bezug auf Rechtsschutz: immer mehr Pflichten (siehe oben 4.a-f) schaffen zunehmende Verantwortlichkeit gegenüber Behörden und Mitbewerbern; dies entspricht auch den Megatrends der Judikatur (Wettbewerbsverstöße durch Pflichtverletzungen und Providerhaftung - unmittelbarer Täter nicht greifbar, siehe oben 2.b). Im Vordergrund stehen dabei oft nicht die direkten Schäden, sondern Anwalts- und Prozesskosten. Dieser Trend wird sich durch erst kürzlich ergangene (§ 107 TKG) und unmittelbar bevorstehende Regelungsakte (z.B. Data Retention RL) noch fortsetzen. Daraus folgen neuen Pflichten und damit auch wachsender Rechtsschutzbedarf.
|
 |
Kontakt |
 |
|
Werbung und Kommunikation Mag. Elisabeth Zihlarz Tel. 01/404 64-0
|
|