Moderatorin: Wie beurteilt die D.A.S. den Unterstützungsbedarf für Firmen und Verbraucher?
Hr. Loinger: Anbieter und Anwender haben Bedarf nach Beratung und Unterstützung, unser Produktangebot richtet sich daher auch an beide.
Unternehmen bieten wir die Wahlmöglichkeit, sich als Anbieter oder als professioneller Anwender oder für beide Bereiche zu versichern. Für Privatpersonen bieten wir automatisch beides. Sie sind einmal Anbieter (z.B. Versteigerungen) und das andere Mal Anwender (z.B. Käufer).
Beiden, Betrieben und Privaten, bieten wir neben Versicherungsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung Versicherungsschutz auch für vorsorgliche Rechtsberatung - persönlich, telefonisch und online.
Über unser Netz an Partneranwälten, unsere telefonische Rechtsauskunft oder unsere juristischen RechtsService-Büros.
Moderatorin: Technologische aber auch gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen führen zu rechtlichen Veränderungen. Wie sieht die D.A.S. dabei ihre Rolle?
Hr. Loinger: Der Zugang zum Recht und zur Rechtssicherheit muß immer wieder erarbeitet werden. Das ist und war schon immer und in allen Rechtsbereichen so. Und seitdem wir Mitglied der EU sind, haben Anzahl und Geschwindigkeit von neuen Rechtsvorschriften zugenommen. Das macht es immer öfter notwendig darüber nachzudenken, wie wir unsere Kunden auch unter veränderten Voraussetzungen bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen unterstützen können.
Moderatorin: Können Sie uns dafür ein aktuelles Beispiel nennen?
Hr. Loinger: Ja, gerne. Das Thema Punkteführerschein betrifft uns Autofahrer alle gleich. Wenn der Gesetzgeber plötzlich die Regeln ändert und neben Entzugsdelikten auch sogenannte Vormerkdelikte einführt, wird deutlich, daß bis dahin scheinbare harmlose Verstöße auf einmal - denken Sie nur an Menschen, die ihren Führerschein für die Sicherung ihres Einkommens brauchen - existenzbedrohend werden können. Da zeigt sich, wie wichtig ständige Anpassung des Rechtsschutzangebotes und der Verteidigungsmöglichkeiten für unsere Kunden ist.
Daher halten wir interne und externe juristische Expertise für Angebotsentwicklung, Kundenberatung und Unterstützung im Schadenfall für unverzichtbar.
Das ist auch der Grund, warum wir im Schadendienst ausschließlich Juristen beschäftigen, der Kooperation mit der Anwaltei so großen Stellenwert beimessen und uns immer wieder auch um den Kontakt zur Wissenschaft bemühen und auch hier immer neue Möglichkeiten suchen.
Moderatorin: Und woran denken Sie da?
Hr. Loinger: Diese Kooperation mit der Wissenschaft wollen wir in Zukunft verbreitern und vertiefen. Vor allem wollen wir den Dialog mit dem juristischen Nachwuchs beleben. Dafür werden wir einen Förderpreis für rechtswissenschaftliche Arbeiten ausloben.
Moderatorin: Welche Arbeiten? (Wer kann in den Genuß kommen?)
Hr. Loinger: Adressaten sind Studenten sowie junge Assistenten und Praktiker, die an einer österreichischen Uni inskripiert sind oder in einem Unternehmen in Österreich beschäftigt sind und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Teilnahmeberechtigt sind Dissertationen, Diplomarbeiten, die den Charakter eigenständiger wissenschaftlicher Arbeiten haben und sonstige Arbeiten, die sich nach Art und Umfang zur Publikation in Fachzeitschriften eignen.
Arbeitsthemen können sowohl Fragen des Versicherungsvertragsrechtes als auch Fragen aus allen anderen Gebieten des materiellen Rechtes und Verfahrensrechtes sein, die Gegenstand der Rechtsschutzversicherung sind oder sein können.
Moderatorin: Wie werden Sie aus den eingereichten Arbeiten auswählen?
Hr. Loinger: Über die Zuerkennung des Förderpreises soll eine ständige Jury entscheiden, die aus Univ.Prof. Dr. Fenyves als Vorsitzenden und den Leitern unserer Hauptabteilungen RechtsService sowie Vertrag- und Produktservice besteht.
In Jahren, in denen ein spezifisches Schwerpunktthema ausgeschrieben wird, kann diese ständige Jury um ein weiteres Mitglied erweitert werden.
Für 2006 legen wir aus aktuellem Anlaß das Recht der neuen Medien als Themenschwerpunkt fest und haben daher Prof. Dr. Zankl gebeten, als weiteres Jury-Mitglied mitzuwirken.
Moderatorin: Wann wird der Förderpreis bekanntgemacht?
Hr. Loinger: Wir werden diesen Förderpreis noch im ersten Halbjahr des heurigen Jahres ausschreiben und mit 3.000 € dotieren. Daneben wird zum Beispiel unsere Unterstützung bei der Publikation der Arbeit des Einreichers für diesen wichtige Hilfe bedeuten. Wir wollen damit junge Juristen anregen, sich auch mit dem Thema Rechtsschutz auseinander zu setzen und sind sicher, daß dabei neue Ideen entstehen werden, die zur weiteren Entwicklung des Rechtsschutzangebotes beitragen können.