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Rechtliche Fragen zur aktuellen WinterreifenpflichtWann gilt die Winterreifenpflicht?Die Vorschrift zur Winterreifenpflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden. Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht! Top Was besagt die Winterreifenpflicht?Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.Top Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt?Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35,00 geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu EUR 5.000,00 verhängt werden. Die Exekutive hat auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen. Top Was zahlt meine Versicherung?Bei Unfällen mit Sommerreifen könnte sich Mitverschulden des Autofahrers ergeben. Kollidiert beispielsweise ein Auto mit Sommerreifen auf einer vereisten oder verschneiten Straße mit einem anderen Fahrzeug, kann sich aufgrund des langen Bremsweges ein Mitverschulden ergeben. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann der Autofahrer dadurch in den Malus rutschen. In der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung kann der Autolenker leer ausgehen, wenn er den Schaden grob fahrlässig verursacht. Es wird in der bestehenden Rechtsprechung als auffallende Sorglosigkeit gewertet, wenn ein Autofahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist. Top Kann ich vor dem 1. November Probleme bei einem Unfall mit Sommerreifen bekommen?Autofahrer können auch vor dem 1. November zur Kassa gebeten werden, wenn mit einer falschen Bereifung ein Unfall passiert. Die Ursache für die meisten Unfälle bei schlechter Witterung ist "nicht angepasste Geschwindigkeit". Lenker müssen deshalb die Geschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse, sowie den Eigenschaften des Fahrzeuges anpassen. Bei Unfällen auf vereister oder schneebedeckter Fahrbahn spielt die Reifenfrage jedenfalls eine Rolle, denn der Verzicht auf Winterreifen kann für den Autofahrer sehr nachteilige Folgen haben – und zwar dann, wenn die Unfallursache in der Verwendung von Sommerreifen liegt. Top Was geschieht, wenn ich trotz Winterreifenpflicht mit Sommerreifen fahre? (Unfall --> Folgen?)Vor der gesetzlichen Neuregelung konnte die eigene Haftpflichtversicherung keinen Regress beim Lenker eines vorschriftswidrig ausgerüsteten Fahrzeugs nehmen. Die Versicherung musste dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Nun befinden sich in vielen KFZ-Haftpflichtversicherungsbedingungen Klauseln betreffend einer Leistungsfreiheit des Versicherers bis zu EUR 11.000,--, wenn bestimmte gefahrerhöhende Umstände eingetreten sind, derentwegen das Fahrzeug dem KFG nicht entspricht. Es muss eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch die Verwendung des Fahrzeuges vorliegen. Regelmäßig wird eine Sommerbereifung bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen als grobe Fahrlässigkeit anzusehen sein. Zu diesem Thema gilt es weitere gerichtliche Entscheidungen abzuwarten. Die Kaskoversicherung kann bei mangelhafter Bereifung Zahlungen wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen, wenn noch ein weiterer "Verstoß", wie etwa überhöhte Geschwindigkeit oder Telefonieren mit dem Handy hinzukommen. Top Was geschieht, wenn ich mein Auto z.B. auf einem Parkplatz abgestellt habe und keine Winterreifen montiert habe und ein anderes Fahrzeug fährt in mein Auto? Habe ich Teilschuld?Die Vorschriften des §§ 102 und 103 KFG gelten bei Verwendung des Fahrzeuges, also bei deren Inbetriebnahme. Solange das Fahrzeug abgestellt bleibt benötigt der Lenker keine Winterreifen. Top Gibt es vermehrt Anzeigen z.B. Fußgänger zeigt Lenker an, weil ein Auto parkt und keine Winterreifen montiert hat?Uns ist dazu nichts bekannt und solange das Fahrzeug parkt sind auch keine Winterreifen notwendig. Ein Dritter (z.B. Fußgänger) kann sich nicht auf die Vorschriften des KFG berufen. Top Als D.A.S.- Mitglied wenden Sie sich bitte an
Ihr regionales RechtsService-Büro, die Telefonische RechtsAuskunft oder die Online-Rechtsberatung.
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