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Wohnungseigentum
Das gemeinsame HausMiteigentum an einem Haus bringt manchmal Probleme mit sich. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen MiteigentümerInnen gilt: Die Anteilsmehrheit entscheidet! Allerdings können Sie mit einer entsprechenden Klage die Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft verlangen. Top Was bedeutet Hypothek?Das griechische Wort Hypothek bedeutet Pfandrecht an einem Grundstück, einem Haus oder einer Eigentumswohnung. Top Wenn ein/e MiteigentümerIn nicht zahltZahlt ein Wohnungseigentümer seine Betriebskosten nicht, muss die Hausverwaltung mahnen. Zahlt der Wohnungseigentümer trotzdem nicht, muss die Hausverwaltung- im Namen der anderen Wohnungseigentümer – innerhalb von 6 Monaten ab Fälligkeit die Klage einbringen. Zusammen mit der Klage kann die Hausverwaltung beantragen, dass im Grundbuch ein Vorzugspfandrecht eingetragen wird. Das Vorzugspfandrecht sichert die Forderungen der Eigentümergemeinschaft. Top Der Hausverwaltung kündigenWollen Sie den Vertrag mit Ihrer Hausverwaltung kündigen, müssen Sie einiges beachten: - Ihr Hausverwalter wurde auf unbestimmte Zeit bestellt:
Sie können den Vertrag zum Ende jeder Abrechnungsperiode kündigen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Beachten Sie die dreimonatige Kündigungsfrist!
- Ihr Hausverwalter wurde auf eine bestimmte, mehr als dreijährige Zeit bestellt:
Sie können nach drei Jahren zum Ende jeder Abrechnungsperiode ohne Angabe von Gründen kündigen. Auch hier müssen Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
- Außerordentliche Kündigung: bei wichtigen Gründen, zBsp Verletzung der Verwalterpflichten kann die Eigentümermehrheit dem Verwalter die Kündigung aussprechen. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann bei Gericht die Abberufung der Hausverwaltung beantragen.
Top Wer entscheidet wie hoch eine Rücklage sein muss?Wohnungseigentümer müssen für zukünftige Arbeiten am Wohnhaus vorsorgen – mittels Rücklage. Über die Höhe der Rücklage entscheidet die Anteilsmehrheit der Wohnungseigentümer. (§§28,31 Wohnungseigentümergesetz/WEG.
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Telefonische Rechtsauskunft für D.A.S.-Mitglieder Tel. 0810/30 02 50
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