|
|
|
|
Nachbar
NachbarschaftsstreitigkeitenAnrainerstreitigkeiten gibt es immer wieder, ob es nun um die Errichtung eines Zaunes (muss jeweils der Grundstückseigentümer an der rechten Seite haben) oder um herüberragende Wurzeln und Äste geht. Diese kann der jeweilige Grundeigentümer aus dem Boden reißen bzw. abschneiden, jedoch muss er dabei fachgerecht und schonend vorgehen und darf die Substanz nicht schädigen. Die Kosten dafür trägt er selbst, außer es droht ein Schaden oder er ist bereits eingetreten: Dann muss der Nachbar die Hälfte der Kosten übernehmen. Es muss allerdings auf bundes- und landesgesetzliche Vorschriften Bedacht genommen werden (z.B. Forstgesetz, Baumschutzgesetze etc.). Wird einem Grundeigentümer durch hohe Hecken oder Bäume des Nachbarn das Licht oder die Luft genommen, so hat er dagegen unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterlassungsanspruch. Top Nachbars TiereIm nachbarlichen Bereich kann Tierhaltung dem Anrainer Unbehagen verursachen und den Tierbesitzer in Schwierigkeiten bringen. Es treten immer wieder Konfliktsituationen auf. Für Hunde, die nach dem 1.1.2006 geboren werden, muss nach dem Wiener Tierhaltegesetz verpflichtend eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Einschlägige Gerichtsentscheidungen gibt es etwa zu Hunden, Hühnern und Schafen, aber auch zu Bienen. Top
|
 |
Kontakt |
 |
|
Telefonische Rechtsauskunft für D.A.S.-Mitglieder Tel. 0810/30 02 50
|
| Interessante Links |
|

|
|