Miete


Wichtiges vom Mietvertrag

Für schriftliche Mietverträge gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Standardtext. Die in der Praxis häufig verwendeten Vordrucke können daher durch Streichungen und Zusätze abgeändert werden. Auf einen bloß mündlich abgeschlossenen Vertrag sollte man sich erst gar nicht einlassen.

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Ablöse für Investitionen

Unterliegt die Wohnung dem Mietrechtsgesetz, so steht bei Auszug aus der Wohnung ein Investitionskostenersatz zu, wenn die Investitionen ersatzfähig sind (gesetzlich vorgegeben - z.B. Umgestaltung von Wasser- oder Lichtleitungen), noch wirksam und nützlich sind, noch nicht vollkommen abgewertet sind und der Ersatzanspruch rechtzeitig und formgerecht geltend gemacht wird.

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Kündigung von A - Z

Wenn eine Wohnung dem Mieterschutz unterliegt, kann der Hauseigentümer nur aus wichtigen Gründen und nur schriftlich beim Bezirksgericht kündigen. Wichtige Kündigungsgründe sind etwa Rückstand bei der Zinszahlung sowie unleidliches oder strafbares Verhalten des Mieters.

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Eintrittsrecht der Angehörigen

Wenn der bisherige Hauptmieter einer Wohnung - die dem Mietrechtsgesetz unterliegt - stirbt, haben gewisse nahe Angehörige (dazu gehören auch Lebensgefährten), sofern sie schon bisher mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben, ein Recht darauf, in die Hauptmietrechte an der Wohnung einzutreten.

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Gerichte und Wohnkultur

Jeder Mieter hat ein Recht auf zivilisatorischen Fortschritt und zeitgemäße Wohnkultur. Gegen zeitgemäße Verbesserungen in der Wohnung hat daher der Hauseigentümer kein Vetorecht, wenn sie der Mieter selbst bezahlt und eine einwandfreie Ausführung gewährleistet ist.

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Probleme mit dem Untermieter

Zwischen Haupt- und Untermieter können sich erfahrungsgemäß die verschiedensten Streitigkeiten und Reibereien ergeben, ob es nun um den Empfang von Besuchen durch den Untermieter oder um die Einleitung eines eigenen Telefons geht. Wenn möglich, sollte man eine einvernehmliche Lösung suchen, Prozesse dauern lang und kommen teuer!

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Nicht zu gefällig sein

Jemanden bei sich aus Gefälligkeit wohnen zu lassen oder einem Unbekannten aus Mitleid eine Sache abzukaufen, kann zu rechtlichen Schwierigkeiten führen. Im zweiten Fall unter Umständen sogar zu einem Strafverfahren wegen Hehlerei. Das Gesetz macht es nicht immer leicht, ein guter Mensch zu sein.

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Der gestörte Besitz

Wenn ein Mieter ein Bodenabteil, das er als Gerätekammer benutzt, nicht mehr betreten kann, weil der Hauseigentümer dort ein zusätzliches Vorhängeschloss angebracht hat, kann er gegen diesen beim Bezirksgericht eine Besitzstörungsklage binnen 30 Tagen ab Störung einbringen.

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Kontakt

Telefonische Rechtsauskunft
für D.A.S.-Mitglieder
Tel. 0810/30 02 50

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