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KonkursSanierungsverfahren-KonkursDie neue Insolvenzordnung ist seit 01.07.2010 in Kraft. Es gibt zwei Verfahrensarten: a) Sanierungsverfahren bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplanes und b) Konkurs. Im Sanierungsverfahren muss eine Quote von mindestens 30% angeboten werden, dann darf das Unternehmen unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters in Eigenverwaltung weitergeführt werden. Wird von den Gläubigern die Quote nicht angenommen, wird ein Masseverwalter eingesetzt, die Sanierung mit Sanierungsplan bleibt aber weiter möglich. Nach vollständiger Erfüllung des Sanierungsplanes kann die Löschung in der Insolvenzdatei beantragt werden, um nachteilige Folgen im Geschäftsverkehr zu vermeiden. Wird ein Sanierungsplan nicht vorgelegt, nicht erfüllt oder ist ein Sanierungsverfahren mangels Vermögen gar nicht möglich, dann muss Konkurs angemeldet bzw. eröffnet werden. Ziel ist dann die Verwertung aller noch vorhandener Vermögenswerte, die anteilige Verteilung an die Gläubiger und die Auflösung bzw. Löschung des Unternehmens. Top Privatkonkurs und ExekutionSeit 1. Jänner 1995 haben nicht nur Unternehmer, sondern auch überschuldete Privatpersonen eine realistische Chance, dass ihnen bei Zahlungsunfähigkeit ein Teil ihrer Schulden erlassen wird. Mittels Novelle zur Konkursordnung wurde der sogenannte „Privatkonkurs“, der offiziell eigentlich „Schuldenregulierungsverfahren“ heißt, eingeführt. Die Bestimmungen sind von großer praktischer Bedeutung, weil in Österreich immer mehr Haushalte zahlungsunfähig werden. Top Exekution (Lohnpfändung und Existenzminimum) Die Lohnpfändung (auch Gehaltsexekution von Dienstbezügen genannt) gehört zu den wichtigsten und gebräuchlichsten Exekutionsarten. Sie bezieht sich nicht nur auf eigentliche Arbeitseinkünfte, wie Löhne oder Gehälter, sondern etwa auch auf Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (einschließlich der Ausgleichszulagen) sowie auf Arbeitslosengeld und Krankengeld. Top
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Telefonische Rechtsauskunft für D.A.S.-Mitglieder Tel. 0810/30 02 50
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