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Betriebsübernahme/-übergabeWorauf sollte man bei einer Betriebsübernahme achten?Bei der Übernahme eines fremden Betriebes (gegen Barzahlung oder gegen Zahlung einer Rente) sollte man in erster Linie auf die Haftungen, die aus dem Geschäftsbetrieb des Vorgängers resultieren können, achten. Ein Erwerber haftet neben dem bisherigen Inhaber für alle betriebszugehörigen Verbindlichkeiten, die er bei Übernahme kannte oder kennen musste, und zwar jedenfalls bis zur Höhe der übernommenen Aktiva. Insbesondere Finanz und Sozialversicherung nehmen diese Haftung für Abgabenrückstände in der Praxis häufig in Anspruch. Also unbedingt den zu übernehmenden Betrieb genau analysieren und die Haftungen und Verbindlichkeiten prüfen. Top Was passiert mit den Mitarbeitern bei einer Betriebsübergabe? Laut Gesetz müssen grundsätzlich alle Mitarbeiter mit den bisherigen Rechten und Pflichten vom Betriebserwerber übernommen werden. Nur eine rechtzeitige Kündigung durch den bisherigen Betriebsinhaber (Achtung auf die langen Schutzfristen!) und die Abfertigung sämtlicher Ansprüche (beispielsweise Urlaub und eventuell Abfindung) kann diese Verpflichtung entschärfen. Top
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Telefonische Rechtsauskunft für D.A.S.-Mitglieder Tel. 0810/30 02 50
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