|
|
|
|
Sonstige SteuernKapitalertragsteuer Der Kapitalertragsteuer unterliegen im Wesentlichen Zinserträge aus Bankeinlagen und festverzinslichen Wertpapieren (Sparbücher- und Wertpapierzinsen) sowie Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen (vor allem Dividenden aus Aktien und GmbH-Anteilen). Die Kapitalertragsteuer beträgt einheitlich 25% und wird von der Bank oder der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Mit der Kapitalertragsteuer ist die Einkommensteuer beim Empfänger abgegolten (Endbesteuerung). Ab 1.10.2011 müssen Banken auch die 25%-ige Kapitalertragsteuer auf Vermögenszuwächse für realisierte Kursgewinne bei Kapitalvermögen (z.B. Verkäufe von Aktien, Anleihen usw.) und Derivaten (z.B. Verkäufe von Zertifikaten) abführen. Das gilt nicht für vor dem 31.12.2010 erworbene Wertpapiere. Top SchenkungsmeldegesetzMit 1.8.2008 ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer weggefallen. Um Steuerumgehungen durch vorgetäuschte Schenkungen vorzubeugen, wurden Meldepflichten für Schenkungen eingeführt, mit empfindlichen Strafen für deren Unterlassungen: Schenkungen zwischen Angehörigen müssen ab einer Wertgrenze von € 50.000,00 innerhalb von 12 Monaten (Tag-zu-Tag-Frist) gemeldet werden, zwischen Nichtangehörigen ab einer Wertgrenze von € 15.000,00 pro 5 Jahre. Wird diese Summe überschritten, müssen alle Schenkungen gemeldet werden! Gelegenheitsgeschenke und Hausrat bleiben unberücksichtigt. Die Meldung von Schenkungen hat innerhalb von drei Monaten zu erfolgen. Verpflichtet dazu sind sowohl der Schenkende als auch der Beschenkte, ebenso in diesen Schenkungsvorgang eingebundene Rechtsanwälte und Notare. Die Strafen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht sind empfindlich: Bis zu 10% der übertragenen Werte! Eine Selbstanzeige wegen Nichterfüllung der Meldeverpflichtung hat nur innerhalb eines Jahres strafbefreiende Wirkung. Top
|
 |
Kontakt |
 |
|
Telefonische Rechtsauskunft für D.A.S.-Mitglieder Tel. 0810/30 02 50
|
|