Unternehmenssteuern

Hilfestellung und Ansprechpartner

Vor der Gründung eines Unternehmens sollte der Unternehmer einen geeigneten Berater (z.B. einen Steuerberater oder Unternehmensberater, einen Berater der Wirtschaftskammer, usw.) zu Rate ziehen, der von der Gründung bis zur laufenden Besteuerung auch mit der komplexen Materie der Steuern vertraut ist.

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Steuernummer

Innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit müssen Sie dem Finanzamt die Eröffnung des Unternehmens bekanntgeben. Es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung. Gleichzeitig suchen Sie um die Zuteilung einer Steuernummer an, dies erfolgt mittels eines gesonderten Fragebogens. Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt zuständig.

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Steuern für Unternehmer

Egal, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen, egal, was Sie vorher gemacht haben, egal, in welcher Branche Sie arbeiten, Steuern zahlen müssen Sie für entsprechendes Einkommen auf jeden Fall. Sie müssen als Unternehmer kein Steuerexperte sein, aber ein solides Basiswissen hat noch niemandem geschadet. Ziehen Sie Ihre Schulungsunterlagen heran – falls vorhanden – oder besuchen Sie einen WIFI-Kurs. Vor Abgabe der Steuererklärungen sollten Sie jedenfalls einen Steuerberater aufsuchen, der alles nochmals überprüft. 

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Einkommenssteuer

Sie ist die "Lohnsteuer" der Selbständigen. Basis und Bemessungsgrundlage ist der jährlich erwirtschaftete Gewinn, ermittelt mit Hilfe der Einnahmen - Ausgaben - Rechnung, der Pauschalierung oder der doppelten Buchführung.

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Körperschaftssteuer

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer von Kapitalgesellschaften wie der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie beträgt  - unabhängig von der Gewinnhöhe - 25%.

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Kommunalsteuer

Der Kommunalsteuer unterliegen sämtliche Bruttoarbeitslöhne, die in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte ausbezahlt wurden. Steuerschuldner ist der Unternehmer. Der Steuersatz beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer für jeden Monat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monats an die Gemeinde abzuführen. 

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Was für ein Unternehmen betreibe ich aus steuerlicher Sicht?

Das Steuerrecht unterscheidet grundsätzlich drei verschiedene betriebliche Einkunftsarten, wobei die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Freiberufler) am bedeutendsten sind. Die dritte Betriebsart ist die Land- und Forstwirtschaft. Eine Unterscheidung dieser betrieblichen Einkunftsarten ist für die Buchführungspflicht und die daraus resultierenden Konsequenzen (Verlustvorträge usw.) wesentlich.

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Pflichten des Unternehmers im Abgabenrecht

Die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung sowie des Einkommen-  1988,  bzw. Körperschaftsteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes sowie verschiedener Nebengesetze und Verordnungen normieren eine Reihe von Pflichten, die der Unternehmer im Abgabenrecht zu beachten hat. Dazu gehören unter anderem die Anzeigepflicht an das Finanzamt, die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und die Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen, ebenso wie die Pflicht zur fristgerechten Abfuhr der Umsatzsteuer bzw. Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung.

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Der erste Kontakt mit dem Finanzamt 

Innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit müssen Sie dem Finanzamt die Eröffnung eines Betriebes sowie den Standort bekanntgeben. Es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung an das Finanzamt. Grundsätzlich ist für die Einkommensteuer das Wohnsitzfinanzamt, für die Umsatzsteuer das Betriebsfinanzamt zuständig. Gleichzeitig suchen Sie um die Zuteilung einer Steuernummer an. Das Finanzamt sendet Ihnen dann einen Fragebogen zu, den Sie innerhalb von 14 Tagen retournieren sollten. Vor Zuteilung einer Steuernummer wird sich möglicherweise ein Finanzaußenbeamter vom Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit an Ort und Stelle überzeugen.

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Welche betrieblichen Ausgaben können problemlos steuerlich abgesetzt werden?

Waren- und Materialeinkauf, Kosten für Dienstnehmer und Lohnabgaben, Miete und Betriebskosten, Büromaterial, Telefon und Porto, Beratungskosten, Fortbildung , Zinsen (nicht Rückzahlunsraten!) für Betriebsschulden, Investitionen bis € 400,-, Abschreibungen mit üblicher Abschreibungsdauer.

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Bei welchen Ausgaben entstehen üblicherweise steuerliche Diskussionen?  

Arbeitszimmer im Wohnungsverband (problematisch, falls selbständige Tätigkeit auch in eigenem Büro ausgeübt wird), PKW (über Privatanteil gibt es immer Diskussionen, falls kein lückenloses Fahrtenbuch geführt wird), Reisekosten (Abzugsfähigkeit eingeschränkt, falls regelmäßig die gleiche Route genommen wird), Bewirtung (nur 50% anerkannt und nur bei tatsächlicher Geschäftsanbahnung), Dienstkleidung (wird nicht anerkannt, falls private Verwendung üblich), Ausbildung, Fachliteratur (Diskussion bei Tageszeitungen und Illustrierten), Abschreibung von Anlagegütern (oft Diskussion über die Nutzungsdauer im Betrieb).

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Kontakt

Telefonische Rechtsauskunft
für D.A.S.-Mitglieder
Tel. 0810/30 02 50