Umsatzsteuer

Umsatzsteuer  

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, wird in der Regel für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die Sie im Rahmen Ihres Unternehmens erbringen, eingehoben. In den meisten Fällen beträgt die Umsatzsteuer 20% vom Nettoentgelt. Daneben gibt es noch einen reduzierten Steuersatz von 10%, beispielsweise für Nahrung oder Vermietung von Liegenschaften zu Wohnzwecken (nicht: Geschäftszwecken).

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Wann ist ein Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit? 

Falls eine echte Umsatzsteuerbefreiung (keine Umsatzsteuer zahlen, aber trotzdem Vorsteueranspruch) vorliegt: wie bei Exportumsätzen. Oder falls eine unechte Steuerbefreiung (keine Umsatzsteuer zahlen aber auch kein Vorsteueranspruch) vorliegt: wie bei Versicherungsgeschäften, Bankgeschäften, Ärzten, usw. Auch die Umsätze von Kleinunternehmern (wenn die Umsatzgrenze von € 30.000,- im Jahr nicht überschritten wird und nicht die allgemeine Umsatzbesteuerung beantragt wird) gelten als unecht befreit.

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Was ist ein Regelbesteuerungsantrag?

Grundsätzlich steuerbefreite Kleinunternehmer (wenn die Umsatzgrenze von € 30.000,- pro Jahr nicht überschritten wird) können beantragen, dass sie nach den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes ihre Umsätze versteuern und damit den Vorteil des Vorsteuerabzuges genießen können.

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Wann müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen regelmäßig abgegeben werden? 

Der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer hat spätestens am 15. Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Monats eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt elektronisch einzureichen und eine fällige Umsatzsteuerzahllast abzuführen. Kleinunternehmer mit Umsätzen bis EUR 30.000,-, die auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, sind von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung befreit und zahlen die Umsatzsteuer quartalsweise. Unternehmer mit Umsätzen bis EUR 100.000,- sind quartalsweise zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet. 

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Kontakt

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Tel. 0810/30 02 50