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Unternehmenskonzept/Erste Schritte
Schritte einer BetriebsgründungDie einzelnen Schritte einer Gründung eines nicht protokollierten, also nicht ins Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmens sind die Gründungs-, Finanzierungs- und Rechtsberatung, die Gewerbeanmeldung, die Anmeldung von Mitarbeitern bei der zuständigen Gebietskrankenkasse, die Anzeige bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (grundsätzlich durch Gewerbeanmeldung), die Anzeige der gewerblichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit durch ausgefüllten Fragebogen beim zuständigen Finanzamt, das dann eine Steuernummer vergibt. Top Hilfestellung und AnsprechpartnerVor der Gründung eines Unternehmens sollte der Unternehmer einen geeigneten Berater (z.B. Steuerberater, Unternehmensberater, Berater der Wirtschaftskammer usw.) zu Rate ziehen, der von der Gründung bis zur laufenden Besteuerung auch mit der komplexen Materie des Steuerrechtes vertraut ist. Top Was versteht man unter einem Unternehmenskonzept?Das von den Banken im Zuge einer Kreditgewährung an Firmengründer verlangte Konzept sollte die Vorstellungen, Erwartungen und Aussichten des zu gründenden Betriebes knapp und übersichtlich zusammenfassen. Eine umfassende Darstellung nennt man auch „Business-Plan“. Top Was sollte eine Unternehmenskonzept jedenfalls beinhalten?Eine Beschreibung des Produktes, eine Marktanalyse (mögliche Kunden, Nachfragesituation), die Konkurrenzsituation und Konkurrenzfähigkeit, die Preisgestaltung und Kalkulation, Vertriebsmöglichkeiten und Werbestrategien, die vorgesehenen Geschäftspartner, den notwendigen Personalbedarf, die notwendigen Investitionen, eine Standortbeschreibung, den vorgesehenen Kapitaleinsatz und die Mittelaufbringung, die vorgesehene Rechtsform und einen Ergebnis- und Finanzplan für die ersten 3 Jahre. Top Wo erhält man Informationen zu den aktuellen Förderungen?Die ersten Ansprechpartner sind die Wirtschaftskammer (eigene Abteilungen) und die Hausbank. Diese können auch über die umfangreichen Voraussetzungen und möglichen Chancen einer tatsächlichen Förderungszusage Auskunft geben. Top
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Kontakt |
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Telefonische Rechtsauskunft für D.A.S.-Mitglieder Tel. 0810/30 02 50
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