Ehe


Geplatzte Verlobung

„Verliebe dich oft, verlobe dich selten, heirate nie", lautet der bekannte Wahlspruch hartnäckiger Junggesellen. Was ist aber, wenn man sich trotzdem verlobt? Und vor allem, was ist rechtens, wenn die Verlobung wieder auseinandergeht? Dann kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen, wenn der oder die Verlassene schon finanzielle Aufwendungen im Hinblick auf die künftige Ehe gemacht hat.

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Heiratsausstattung

Wenn die Kinder heiraten, müssen ihre Eltern unter Umständen tief in die Tasche greifen:
25 bis 30 Prozent des jährlichen Nettoeinkommens werden als Heiratsgut, auch Ausstattung genannt, fällig. Aber nur beim ersten Mal: Zweit- oder Drittehen bleiben unhonoriert.

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Heirat und Namenswahl

Demokratisches Gleichheitsverständnis von Gesetzes wegen auch bei der Namenswahl anlässlich der Heirat: Sie kann seinen oder er ihren Familiennamen annehmen. Oder: Jeder behält seinen Namen bei. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen.

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Vermögensaufstellung

Auch in der besten Ehe kann es einmal zu finanziellen Auseinandersetzungen kommen (von solchen anlässlich der Scheidung einmal ganz abgesehen). Daher ist es durchaus zweckmäßig, wenn man in „guten Tagen" eine Aufstellung über alle Besitz- und Vermögenswerte macht und dabei auch im einzelnen festhält, wem sie gehören oder von wem sie angeschafft wurden.

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Frau kauft, Mann zahlt

Wenn die Frau haushaltsübliche Einkäufe tätigt und kein eigenes Einkommen hat, dann haftet auch der Ehemann für die aufgelaufenen Verbindlichkeiten. Dasselbe gilt auch im umgekehrten Fall, wenn der Mann kein eigenes Einkommen hat. Juristen nennen das die „Schlüsselgewalt".

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