Gesetzliches Erbrecht

Gesetzliches Erbrecht

Wenn jemand nicht durch ein Testament über seinen Besitz verfügt hat, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Der Nachlass bleibt also im wahrsten Sinn des Wortes „in der Familie". Vorrangige ErbInnen sind die Kinder und der überlebende EhepartnerInnen.

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Der Erbvertrag

Einen Erbvertrag können nur Eheleute schließen. Damit er gültig ist, muss ein Notar/eine Notarin hinzugezogen werden. Der Erbvertrag kann einseitig nicht widerrufen werden. Vor Vermögensverschleuderung zu Lebzeiten schützt allerdings auch der schönste Erbvertrag nicht.

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Der Staat als Erbe

Wenn jemand stirbt, ohne eine/n ErbIn zu hinterlassen (weder gesetzlich noch letztwillig verfügt), dann bekommt seinen Nachlass der Staat (sogenannter erbloser Nachlass). Taucht später doch ein/e rechtmäßige/r ErbIn auf, so kann er den Staat auf Herausgabe des Nachlasses klagen.

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