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PflichtteilSterben und EnterbenSeinen Nachlass kann man grundsätzlich jedem vererben. Bestimmte Angehörige haben allerdings ein Pflichtteilsrecht (siehe unten). Diese können nur bei bestimmten Enterbungsgründen gänzlich enterbt werde. Top Höhe des PflichtteilsDie Kinder und der/die EhepartnerIn erhalten als Pflichtteil die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils; Vorfahren ein Drittel... Top Minderung des Pflichtteils?Wenn zwischen dem Verstorbenen und dem pflichtteilsberechtigten Erben nie ein Naheverhältnis bestanden hat, kann der Erblasser den Pflichtteil mittels Testament auf die Hälfte herabsetzen. Dies betrifft meist uneheliche Kinder, zu denen von Geburt an kein Kontakt bestand. Top
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Telefonische Rechtsauskunft für D.A.S.-Mitglieder Tel. 0810/30 02 50
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